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15. Dezember 2014

Bestell-Button "Kaufen" – Abmahnung droht

Eine für Onlinehändler relevante Entscheidung hat das Amtsgericht Köln kürzlich gesprochen: Die Beschriftung der Bestell-Buttons mit „Kaufen“ reicht nicht aus. Betreiber von Online-Shops sollten bei der Beschriftung des Bestell-Button vorsichtig sein, um Abmahnungen zu vermeiden. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, wie der Bestell-Button juristisch korrekt zu beschriften ist. Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. 
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