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19. Januar 2016

Safe-Harbor-Entscheidung: Datenübermittlungen jetzt umstellen

Als Folge des im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärten Safe-Harbor-Urteils sollten Unternehmen bis Ende Januar 2016 ihre Datentransfers in die USA prüfen und anpassen. "Wer ab Februar 2016 weiterhin Daten auf Basis von Safe Harbor übermittelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro", sagt Andreas Schulz, Datenschutz-Experte bei Bitkom Consult.

Die Sachlage sei vor allen Dingen dann deutlich, wenn mit US-Dienstleistern schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die die Datenübermittlung regeln. Vorsicht sei dann geboten, wenn beispielsweise auf der eigenen Unternehmens-Webseite Web-Analyse-Dienste von US-Anbietern eingebunden werden und dazu keine schriftlichen Vereinbarungen existieren.

Es bestehen sogenannte Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, die eine praxistaugliche Alternative darstellen, allerdings unverändert in die jeweiligen Verträge mit dem Dienstleister übernommen werden müssen. Existierende Verträge sollten auf diese Standardvertragsklauseln umgestellt werden. Darüber hinaus bieten viele Cloud-Anbieter aus den USA an, Daten ggf. gegen Aufpreis in der EU zu speichern und zu verarbeiten.

Der Bitkom bietet eine FAQ-Liste zum Safe-Harbor-Urteil an und beraten Unternehmen auch individuell.

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