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11. Mai 2016

Durchbruch für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Deutschland: Das Ende der Störerhaftung

Betreiber öffentlicher WLAN-Netze können nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung kommt mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach: Bereits im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition. Die Gefahr der Störerhaftung war bisher ein Hindernis bei der Verbreitung öffentlicher Netz-Zugänge. Bislang hinkt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich auch weit zurück. Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz. Auch der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau geschaffen. „Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher Netz-Zugänge. „Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen“, meinte Rohleder weiter. Da darf man auf die weitere Entwicklung wohl gespannt sein. Nicht nur Freifunker dürften sich über Neuerungen der Gesetzeslage freuen. Kommunale WLAN-Zugänge wären sicher eine prima Sache! Auch die Nutzer profitieren: Sie müssen sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken. AH

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