FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung: Was Sie wissen müssen
Die Datenschutz-Grundverordnung ist kürzlich in Kraft getreten und muss jetzt von den Unternehmen umgesetzt werden. Stichtag für die Anwendung sämtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU ist der 25. Mai 2018. Bis dahin müssen auch die nationale Gesetzgebung angepasst und Details der Verordnung von den Datenschutzbehörden konkretisiert werden. Die Datenschutzerklärung ist nur ein Element, das die Unternehmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen müssen. Welche Änderungen konkret auf die Unternehmen zukommen, zeigt die aktuelle Publikation "FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung" des Digitalverbands Bitkom. Hier können Sie die FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung kostenlos downloaden.
Laut einer Umfrage im Auftrag des Bitkom, verwendet jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) in Deutschland mehr als eine Datenschutzerklärung, um Kunden oder Nutzer zum Beispiel auf Webseiten oder Papierformularen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und ihre Einwilligung dafür einzuholen. 62 Prozent nutzen dagegen nur eine Datenschutzerklärung. Die Anzahl der verwendeten Datenschutzerklärungen hängt demnach stark von der Größe des Unternehmens ab. Bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nutzen 89 Prozent mehr als eine Erklärung. 32 Prozent haben zwei, 37 Prozent drei bis fünf und 20 Prozent mehr als fünf Datenschutzerklärungen für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Nur 11 Prozent der Großunternehmen geben an, nur eine Erklärung zu haben. "Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen sämtliche Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand gebracht werden", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. Aus der neuen Verordnung ergeben sich zusätzliche Informationspflichten und die formalen Vorgaben für Einwilligungen wurden verschärft, was in den Datenschutzerklärungen berücksichtigt werden muss.
Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Befragung der Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Dabei wurden 509 Datenschutzverantwortliche von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Frage lautete: "Wie viele unterschiedliche Datenschutzerklärungen haben Sie derzeit in Ihrem Unternehmen im Einsatz, z.B. auf Webseiten oder auf Formularen, mit denen die Einwilligung zur Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke eingeholt wird?"
LB
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