Tipps für IT'ler: Wie kann ich meine Kosten für Digitalgeräte und Software absetzen?
Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitnehmer Kosten für Digitalgeräte und Software von der Steuer absetzen? Wann die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist und welche weiteren Dinge beachtet werden sollten, erklären wir Ihnen hier mithilfe des Digitalverbands Bitkom.
Privat angeschaffte IT-Geräte, die auch beruflich genutzt werden, können vom Finanzamt berücksichtigt werden. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung anerkannt werden. Dabei ist wichtig, dass die Ausgaben für IT-Geräte und deren Nutzung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Was gilt es bei Smartphones, Software, Tablets & Co. zu beachten?
Wenn ein privat angeschafftes IT-Gerät "so gut wie ausschließlich", also zu mehr als 90 Prozent, beruflich genutzt wird, können die Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei einer geringeren beruflichen Nutzung sind alle Kosten entsprechend von beruflichen und privaten Nutzanteilen zu trennen und anzugeben. Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers als Nachweis einzureichen ist daher sinnvoll. Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 Prozent aus. Falls die Anschaffungskosten für das IT-Gerät höher als 410 Euro (netto) sind, werden diese nicht sofort auf einen Schlag geltend gemacht, sondern über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts verteilt. Zwar wurde die Abschreibungsgrenze im vergangenen Jahr auf 800 Euro hochgesetzt, jedoch fällt diese Neuerung nicht in den Veranlagungszeitraum 2017. Für Notebooks, Tablets, Tablet-Computer oder PCs sowie Zubehör wie Drucker, Monitore und zugehörige Software wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen. Diese liegt bei Handys und Smartphones deutlich höher (fünf Jahre), bei Faxgeräten sogar bei sechs Jahren. Des Weiteren sind die Kosten für sogenannte Verbrauchsmaterialien wie Toner, Tinte oder Druckerpapier jedes Jahr vollständig abzugsfähig.
Kann ich Internet- und Telefongebühren absetzen?
Ja, Steuerzahler können auch berufliche Telefon- und Internetkosten (Grundgebühr und Verbindungsentgelte) absetzen. Wer keinen Nachweis vorlegt, dem erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendung, allerdings nur höchstens 20 Euro pro Monat als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mehr Zeit investieren: Mindestens drei Monate lang sollte dabei die berufliche Nutzung aufgezeichnet werden. Hierbei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche von Nutzen. Bei Internetflatrates sieht das schon schwieriger aus, denn beim Internetzugang ist in der Regel durch die Nutzung kein Einzelnachweis möglich. Daher überträgt die Rechtsprechung die Grundsätze für die Aufteilung von Hardware und nimmt bei fehlenden sonstigen Anhaltspunkten eine Aufteilung von 50 zu 50 Prozent an.
Wie sieht es bei Fortbildungen aus?
Hierbei gilt ebenfalls: Der Nachweis zählt! Natürlich zählt auch, dass zum Beispiel ein PC-Kurs mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse im Beruf eingesetzt werden. Deshalb: Lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen oder sogar eine Erklärung des Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht. Neben den Kursgebühren können zudem die Fahrtkosten zum Kursort (0,30 Euro pro Kilometer bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden.
Bitte 1.000-Euro-Grenze beachten!
Eine detaillierte Auflistung von beruflich bedingten Kosten (inklusive der Kosten für den Weg zur Arbeit) lohnt sich nur, wenn die insgesamt im Jahr 2017 1.000 Euro überschreiten. Denn Werbungskosten bis 1.000 Euro erkennt das Finanzamt pauschal an, also ohne Einzelauflistung und Nachweis.
Ich nutze IT durch den Arbeitgeber. Sind die Gegenstände dadurch mein Eigentum?
Wird ein Mitarbeiter von seinem Unternehmen mit Software und Hardware ausgestattet, gehen diese Gegenstände in das Eigentum der Arbeiternehmer über und es entsteht darin ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auf diesen Vorteil mit pauschal 25 Prozent berechnen und an das Finanzamt abführen.
Wann läuft die Frist der Einkommensteuererklärung ab?
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft am 31. Mai 2018 ab. Wenn die Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerverein angefertigt wird, wird die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
LG
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