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Manfred Vosseler 06. August 2019

Neueste Entwicklungen und Innovationen zur IT-Haftpflichtversicherung

Wie die digitale Welt sich ständig wandelt und sich immer besser auf das Anforderungsprofil der User einstellt, so gab es in letzter Zeit auch bei den verschiedenen Anbietern von IT-Haftpflichtversicherungen viele positive Entwicklungen, wovon IT-Freelancer und IT-Unternehmen erheblich profitieren können.

Die IT-Haftpflichtversicherung ist heute kein Nischenprodukt mehr, sondern stellt für viele IT-Dienstleister die essenzielle Absicherung ihrer beruflichen Haftungsrisiken dar. Nach wie vor ist die Häufigkeit von IT-Versicherungsschäden immer noch relativ gering. Sowohl die Schadenhöhe als auch das Anspruchsverhalten haben jedoch deutlich zugenommen. Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass zunächst einmal Schadenersatzansprüche in sechsstelliger Höhe gegen IT-Dienstleister geltend gemacht werden, auch wenn die tatsächlichen Entschädigungszahlungen dann meist deutlich geringer sind.

Zum professionellen Risk-Management gehört deshalb nicht nur die Absicherung irgendeiner Haftpflichtversicherung, sondern der Abschluss einer konkret für Unternehmen der IT oder Telekommunikationsbranche konzipierten IT-Haftpflichtversicherung mit erweiterten Versicherungsbedingungen. Hier ein Marktüberblick zu den Innovationen und Trends im Bereich der IT-Haftpflichtversicherung und den neuesten Leistungsmerkmalen:

Antragsprozess – vereinfachte Antragsmodelle

Für den Versicherungsabschluss waren in der Vergangenheit eine Vielzahl von Fragen zum individuellen Tätigkeitsspektrum zu beantworten, damit der Versicherer das Versicherungsrisiko richtig einschätzen und den adäquaten Versicherungsbeitrag kalkulieren konnte. Diese Antragsfragen wurden nun von einigen Anbietern auf ein Minimum reduziert und vereinfacht. So haben u.a. die Versicherungsanbieter Hiscox und Markel nur noch zwei Antragsfragen und der neue Marktteilnehmer StarStone verzichtet komplett auf Fragen zu berufsspezifischen Risiken für Freelancer und IT-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 3 Mio., sodass ein sofortiger Versicherungsschutz ohne weitere Rückfragen abgeschlossen werden kann.

Auch die Frage nach USA-Umsätzen wurde bei vielen Marktteilnehmern verbessert oder sogar komplett gestrichen. Dies hat zur Folge, dass auch USA-Umsätze in gewissem Umfang (z. B. bis € 250.000) ohne Mehrbeitrag mitversichert sind. In der Vergangenheit wurde hier vom Versicherer oft – unabhängig vom tatsächlichen Umsatz – pauschal ein Zuschlag von mindestens € 500 gefordert.

Versicherungssummen – Maximierung - Umsatzbänder

Berufliche Vermögensschäden können nun ohne Rückfragen beim Versicherer bis zu einer Versicherungssumme von € 5.000.000 abgesichert werden.
Für Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflicht) ist sogar eine Versicherungssumme von € 10 Mio. möglich. Solche hohen Versicherungssummen waren vor nicht allzu langer Zeit für klein- und mittelständische Unternehmen völlig undenkbar. Einerseits lagen die Versicherungskosten bei individuellen Anfragen nach so hohen Summen schnell im fünfstelligen Bereich, andererseits waren die verantwortlichen Underwriter angehalten, solche hohen Versicherungssummen generell nur unter besonderen Umständen anzubieten.

Hohe Versicherungssummen können für die Vergabe von IT-Projekten ausschlaggebend sein, da Auftraggeber für eine Projektvergabe immer höhere Versicherungssummen von den IT-Freelancern fordern. Es ist eine positive Entwicklung der Versicherungswirtschaft, sich diesem Trend mit vernünftigen Konditionen zu stellen.

Außerdem wurde die sogenannte Maximierung der Deckungssummen verbessert. Während die Versicherungsleistung in der Vergangenheit nur für einen oder maximal 2 Schäden in voller Höhe zur Verfügung stand (1-fach- bzw. 2-fach-Maximierung), sind die Anbieter von IT-Haftpflichtversicherungen mittlerweile bereit, Schadenersatz für bis zu 3 Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr in voller Höhe der Versicherungssumme zu leisten (3-fach-Maximierung).

Auch das Antragsverfahren für IT-Unternehmen mit einem Nettojahresumsatz von bis zu € 3 Mio. wurde vereinfacht und bedarf nun keiner individuellen Angebotsanfrage mehr. Bislang wurden von den Anbietern der IT-Berufshaftpflichtversicherungen üblicherweise nur die Konditionen bis zu einer Umsatzgröße von bis zu € 1 Mio. im Voraus bekannt gegeben.

Versicherungsbedingungen

In den IT-Versicherungsbedingungen selbst sind einige bedarfsgerechte und kundenfreundliche Innovationen hinzugekommen, die völlig neu am Markt sind:

  • Key Man Cover: Hier werden dem Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen Kosten erstattet, die durch den Ausfall eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition, d. h. eines Repräsentanten oder eines IT-Spezialisten entstehen, der einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der versicherten Tätigkeit oder einzelner IT-Projekte hat. Erstattungsfähig sind in diesen Fällen Headhunter-Kosten, Kosten der Stellenausschreibung oder auch Personalmehrkosten. Nach aktueller Recherche bieten diese Leistungserweiterung derzeit nur Markel, Hiscox und StarStone an.
  • Best-Leistungen: Eine weitere wertvolle Neuerung für die IT-Haftpflichtversicherung stellt die "Best-Leistungs-Garantie gegenüber Mitbewerbern" dar, die momentan nur von StarStone angeboten wird – und dies sogar automatisch ohne Mehrbeitrag! Inhaltlich besagt diese Klausel, dass der Versicherer in einem Schadensfall auch dann die Versicherungsleistung erbringt, wenn diese Leistung in den eigenen Bedingungen des IT-Haftpflichtversicherungsvertrags gar nicht vorgesehen ist, aber ein am deutschen Markt frei zugänglicher Versicherer für diesen konkreten Fall Versicherungsschutz bietet. Durch diese kundenfreundliche zukunftssichere Regelung können Unternehmen der IT oder Telekommunikationsbranche Versicherungslücken vermeiden, ohne ständig die Versicherungsgesellschaft wechseln zu müssen oder sich regelmäßig beim Anbieter nach den aktuellsten Versicherungsbedingungen zu erkundigen.
  • Rechteverletzungen: Zwar waren schon bisher bei guten IT-Haftpflichtversicherungen Rechteverletzungen (gewerbliche Schutzrechte), wie Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte, Namens- und Persönlichkeitsrechte in den besseren Versicherungsbedingungen mitversichert, aber mittlerweile ist auch die Mitversicherung von Patentrechten bzw. der Kostenersatz von Patentrechtsverletzungen bei leistungsstarken Anbietern im regulären Versicherungsumfang enthalten.

Assistance-Leistungen

In der Vergangenheit wurden wir immer wieder gefragt, ob nicht auch Probleme mit der Zahlungswilligkeit von Auftraggebern mitversicherbar wären, was ja an sich nichts mit den Leistungen einer IT-Haftpflichtversicherung zu tun hat.

Für all jene, die sich das gewünscht haben, sind die Ausweitung des Versicherungsumfangs auf ein "Online-Forderungsmanagement", eine Bonitätsprüfung und der Zugriff auf einen Online-Rechtsservice (z. B. Musterschreiben und -verträge aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen) wirklich hilfreiche Highlights.

Um sich gegenüber den Mitbewerbern im Bereich IT-Haftpflichtversicherung zu profilieren, werden von den innovativen Versicherungsanbietern neuerdings über die vertraglich zugesagten Versicherungsleistungen hinaus im Rahmen des IT-Wordings auch eine ganze Reihe kostenfreier Zusatzservices angeboten.

Mit dem originären Versicherungsschutz für das IT-Haftpflichtrisiko hat dies zunächst wenig zu tun und ob er so etwas nützlich findet, muss wohl jeder IT-Dienstleister für sich selbst entscheiden. Das Leistungsangebot besteht aus Webinaren und Vortragsreihen externer Fachreferenten zu Themen wie beispielsweise Datenschutzrecht, IP-Recht oder der Vertragsgestaltung zur Minimierung von Haftungsrisiken. Auch ein Cyber-Präventionspaket stellen manche Anbieter zur Verfügung. Mit Video-Trainings, Phishing-Tests und praktischen Checklisten sollen das IT-Unternehmen und dessen Mitarbeiter für die digitalen Gefahren sensibilisiert werden.

Weitere Versicherungs-Bausteine

Um den Versicherungsschutz noch individuell bedarfsgerecht ergänzen zu können, lassen sich jetzt auch zusätzlich Cybereigenschäden und sogar die (elektronische) Geschäftsausstattung absichern. Auch diese Bausteine haben wenig mit der Absicherung des originären IT-Haftpflichtrisikos zu tun. Die Versicherungsgesellschaften zielen hier eher auf ein Komplettangebot für alle Risiken des IT-Freelancers und kleiner bis mittelständischer IT-Unternehmen ab. Für die zusätzlichen Versicherungsbereiche sind jeweils eigenständige Versicherungsbedingungen hinterlegt und stellen rechtlich eigenständige Verträge dar. Diese Zusatzbausteine sind zwar mit dem Hauptvertragsbestandteil, der Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in einer einzigen Versicherungspolice verbunden, können aber jederzeit wieder durch eine Teilkündigung aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Fazit

Die Konkurrenz der Marktteilnehmer in der IT-Haftpflichtversicherungsbranche bringt durch den Drang, sich mit Innovationen und Verbesserungen der Bedingungen zu profilieren, fortwährend neue Ideen hervor, um den Kundennutzen zu erhöhen und sich dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Was aber gestern noch innovatives Alleinstellungsmerkmal des einen Anbieters war, ist nach kurzer Zeit auch bei den anderen Anbietern in deren Neuauflage der Versicherungsbedingungen zu finden und entwickelt sich so schnell zum Standard der wenigen Anbieter, die sich miteinander um die Vorrangstellung des Klassenprimus rangeln. Es ist gut erkennbar, dass die einzelnen Marktteilnehmer die Bedingungserweiterungen der Wettbewerber gerne in fast wortgleicher Form übernehmen, um dann noch weitere "Goodies" draufzusetzen. Nutznießer ist der so umworbene Versicherungskunde, der so im Laufe der Jahre immer mehr Versicherungsleistungen und höhere Versicherungssummen zu meist sogar noch deutlich günstigeren Versicherungsbeiträgen erhält.

Aber auch sehr niedrige Versicherungssummen werden mittlerweile insbesondere für IT-Freelancer mit geringem Jahresumsatz für einen möglichst kostengünstigen Einstieg in die Absicherung der beruflichen Risiken angeboten. So ist es bereits jetzt möglich, eine IT-Haftpflichtversicherung mit sehr weitgehenden Versicherungsbedingungen zu einem Beitrag von wenig mehr als € 200 pro Jahr abzusichern.

Der Konkurrenzdruck steigt, die Beiträge für einen zunehmend ausgereifteren Versicherungsumfang sinken – und der Versicherungskunde hat allen Grund, sich darüber zu freuen. Wir sind gespannt, ob sich dieser Trend in den nächsten Jahren weiter fortsetzen wird.

Autor

Manfred Vosseler

Manfred Vosseler ist Experte für IT-Haftpflichtversicherungen und Versicherungen für IT-Selbständige und Freiberufler.
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