Über unsMediaKontaktImpressum
Christa Weidner 21. Februar 2018

Scheinselbständigkeit – 5 Tipps für Freelancer

Gesetzliche Regelungen schaden mehr, als sie schützen

Mit den Regelungen zur Scheinselbständigkeit sollen Selbständige geschützt werden. Ziel ist es, unselbständige Auftragsverhältnisse sozialversicherungsrechtlich einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleichzustellen. Arbeitgeber sollen daran gehindert werden, ihre Mitarbeiter zu entlassen, um sie dann als Selbständige für die gleiche Arbeit unter gleichen Rahmenbedingungen ohne Rücksicht auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte weiter zu beschäftigen.

Was gut gedacht war, entwickelt sich leider immer mehr zum Problem für die Selbständigen und deren Auftraggeber. Ungeachtet einer politischen Diskussion oder Motivation bleibt festzustellen, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten von Rechtsunsicherheit überschattet wird. Auftraggeber müssen sich schützen. Ein Selbständiger kann sich zu keinem Zeitpunkt sicher sein, doch nicht noch von dem Thema überrascht zu werden. Ich kenne Unternehmen, die sogar Produktionsausfälle in Kauf nehmen, um sich vor Scheinselbständigkeit zu schützen. Dann wird die Zusammenarbeit mit langjährigen Auftragnehmern – teilweise mit Abfindung – von heute auf morgen beendet oder ihnen wird ein Zeitarbeitsvertrag angeboten.

Deshalb habe ich 5 Tipps und Denkanstöße zusammengestellt, die jeder Selbständige und Auftraggeber beachten sollte:

Tipp 1: Keine Exklusivität

Hundertprozentiger Einsatz bei einem einzigen Kunden sollte vermieden werden. Zu groß ist das Risiko, dass die Zusammenarbeit vorzeitig und ohne Vorwarnung beendet wird. Auch der Aspekt der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit, die zur Rentenversicherungspflicht für den Selbständigen führt, ist dafür ein wichtiges Argument. Gegenüber der Deutschen Rentenversicherung verschafft man sich das Argument, dass der Selbständige sich selbst steuert.

Mehrere Kunden gleichzeitig zu betreuen ist durchaus eine Herausforderung. Dabei sollte der Selbständige darauf achten, dass die verschiedenen Aufgaben und Rollen zueinander passen. Drei Aufträge als verantwortlicher Projektleiter lassen sich parallel nicht verantwortungsvoll übernehmen.

Tipp 2: Wann, Wie und Wo entscheidet der Selbständige

Dass Selbständige tagein, tagaus vor Ort beim Kunden ihre Arbeit verrichten, sollte der Vergangenheit angehören. Selbstverständlich muss keiner darauf verzichten, mit dem Kunden und seinen Mitarbeitern im Kontakt zu sein. Wenn man jedoch so stark abhängig ist von der Zusammenarbeit mit anderen Kollegen, dies zudem nur durch physische Anwesenheit realisieren kann, dann muss man sich die Frage nach der Selbständigkeit gefallen lassen. Ein Selbständiger erledigt diverse Aufgaben für den Kunden. Wann er das tut, wie er diese Aufgaben erledigt und an welchem Ort, das bleibt einzig und allein der Entscheidungsfreiheit des Selbständigen vorbehalten.

Sicherlich ist das eine große Veränderung für viele Selbständige und deren Auftraggeber. Virtuelle Teams, die verteilt über den Globus arbeiten sind heute bereits Alltag in vielen Unternehmen und Organisationen. Wieso sollten die IT und die Zusammenarbeit mit Selbständigen hier eine Ausnahme darstellen?

Tatsächlich wundere ich mich immer wieder über die Horden von Selbständigen, die tagtäglich im Großraumbüro beim Kunden sitzen, Noise-Cancelling-Kopfhörer tragen und stumm vor sich hinarbeiten. Sie könnten die gleiche Arbeit viel bequemer von jedem anderen Ort der Welt erledigen.

Häufig wollen die Auftraggeber, dass die externen Berater vor Ort bei ihnen sitzen, um sie besser kontrollieren zu können. Diesem Wunsch muss eine Absage erteilt werden. Denn hier wird die Selbständigkeit in einer Art und Weise eingeschränkt, die schädlich ist und bei einem Statusfeststellungsverfahren den Eindruck der Scheinselbständigkeit untermauert. Oftmals glauben Selbständige auch, dass sie präsent sein müssen, um weitere Aufträge akquirieren zu können. Ich bin mir sicher, dass hochwertige und pünktliche Arbeitsergebnisse sehr viel wichtiger sind. Eine verbindliche und enge Zusammenarbeit ist auch möglich, ohne sichtbar und präsent zu sein. Die Fähigkeiten hierzu sollten wir uns aneignen.

Tipp 3: Fokus auf das Ergebnis

Die Integration in die Arbeitsorganisation des Kunden ist ein starkes Indiz für Scheinselbständigkeit. Dazu gehören das Equipment des Kunden zu nutzen, sich dessen Prozessen unterzuordnen, über die Infrastruktur des Kunden zu kommunizieren, an Jour Fixen teilnehmen, Urlaubslisten zu pflegen, Urlaubsvertretungen zu übernehmen, Stundennachweise gemäß Kundenvorgabe zu erstellen usw.

Auch, wenn es nun hart klingt: So sieht die Zusammenarbeit mit einer Ressource aus. So sieht nicht die Zusammenarbeit mit einem selbständigen Experten aus, der für ein bestimmtes Thema Ergebnisse und Lösungen erarbeitet. Vieles gestaltet sich für den Kunden einfacher, wenn er Zugriff auf den Kalender der Selbständigen hat und einfach von Montag bis Freitag über dessen Zeit verfügen kann.

Selbständiges Arbeiten bedeutet: Arbeitsauftrag erhalten und klären, Informationen zusammentragen und am Ergebnis arbeiten. Dieses vorlegen, ggf. inhaltlich diskutieren, anpassen, abliefern. Fertig. Natürlich scheitert das häufig daran, dass der Kunde gar nicht formulieren kann, was er genau will und benötigt. Hier sind unsere Beraterfähigkeiten gefragt, um dies herauszufinden oder selbständig Vorschläge zu erarbeiten und diese vorzulegen. Eine solche Arbeitsweise mag ungewohnt sein, hat jedoch viele Vorteile. Zunächst einmal ist das selbständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten. Vermutlich führt es schneller zu einem Ergebnis mit deutlich weniger Aufwand. Da spart der Kunde und wir Selbständigen können über eine Erhöhung unserer Honorare nachdenken und diese auch rechtfertigen.

Natürlich ist es häufig erforderlich, dass wir auf die IT-Systeme des Kunden zugreifen. Dagegen spricht zunächst einmal nichts. Schädlich ist es jedoch, wenn wir beispielsweise Office-Dokumente auf den Kundenrechnern erstellen sowie E-Mails und die Telekommunikation des Kunden nutzen. Ich weiß, dass noch viel Überzeugungsarbeit erforderlich ist, bis wir das geschafft haben – bei Kunden genauso wie bei den Selbständigen.

Tipp 4: Vertrag kann schaden, aber nicht schützen

Einige Kunden haben bereits erste Schritte gemacht. Leider fokussieren sich viele Auftraggeber allerdings auf das Handfeste: die Verträge. Und doch finden sich noch immer viele Formulierungen, die schützen sollen und genau das Gegenteil erreichen. Rechtsanwälte sprechen hier auch gerne von Dokumenten des Misstrauens, die der Selbständige vorgelegt bekommt. Auftraggeber wollen sich mit einheitlichen Verträgen gegen alles Mögliche schützen. Sie verordnen den Selbständigen Rahmenbedingungen, die weit über das Ziel hinausschießen. So wird beispielsweise geregelt, bis wann der Selbständige seine Rechnungen einzureichen hat, dass er keine Erfüllungsgehilfen einsetzen darf und er verliert alle Rechte an seinen Arbeitsergebnissen. Es wird sogar versucht, den Fall einer möglichen Scheinselbständigkeit zu regeln und festgelegt, dass der Selbständige in diesem Fall etwaige Sozialversicherungsbeiträge aus eigener Tasche zu bezahlen hat. Ein netter Versuch, der jedoch geltendem Recht widerspricht und unwirksam ist. Stattdessen zeigt eine solche Klausel, dass sich der Auftraggeber einer möglichen Gefahr von Scheinselbständigkeit bewusst ist.

Es empfiehlt sich, von der weit verbreiteten Praxis der Projektverträge abzuweichen. Rechtsanwälte raten dazu, dass der Selbständige ein Angebot und der Kunde ihn mittels einer üblichen Bestellung beauftragt.

Wer glaubt, dass er der Scheinselbständigkeit mithilfe eines raffinierten Vertrages entkommen kann, irrt und hat das Thema sowie die Entscheidungspraxis der Rentenversicherung nicht verstanden. Dem Thema ist nur zu begegnen, indem der Selbständige als echter Selbständiger – selbst gesteuert und unabhängig von der Kundenorganisation – seinen Auftrag ausführt. Der Kunde entscheidet über das Was und das Bis Wann. Alles andere überlässt er dem Selbständigen.

Tipp 5: Wissen, was Scheinselbständigkeit ist

"Ich habe mehrere Auftraggeber, deshalb kann ich nicht scheinselbstständig sein." Das höre ich sehr oft. Oder: "Ich habe eine Webseite und eigenes Briefpapier." Noch immer ist viel gefährliches Halb- und Unwissen im Umlauf und hält sich hartnäckig. Die Selbständigen und ihre Auftraggeber haben es sich gemütlich eingerichtet und wollen diesen Zustand bewahren. Sie glauben, dass man nur zusammenarbeiten kann, indem man am gleichen Ort auf das gemeinsame Ziel hinarbeitet. Die Selbständigen werden für die Auftrags- oder Projektdauer von der Kundenorganisation absorbiert. Eine solche Zusammenarbeit ist jedoch nicht zeitgemäß. Die Flexibilisierung der Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Rentenversicherung keinen Unterschied mehr erkennen kann zwischen abhängiger und selbständiger Arbeit. Stattdessen sollten Selbständige als Experten auftreten, die mit einer ihr eigenen Vorgehensweise Arbeitsergebnisse erzielen. Es reicht nicht aus, mit Wissen ausgestattet zu sein und sich vom Kunden steuern zu lassen.

Jeder Selbständige sollte wissen, was sich hinter den Begriffen Scheinselbständigkeit, verdeckte oder unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit verbirgt. Er sollte die Auslöser kennen und wissen, wie er sich und seine Kunden davor schützen kann. Auch wenn viele Kundenorganisationen, Ansprechpartner und Vermittler noch immer nicht offen und konsequent mit dem Thema umgehen, sollten die Selbständigen sich auskennen und vorbereitet sein. Schließlich wird sich die Arbeits- und Auftragswelt der Selbständigen verändern, wenn die Unternehmen nicht flächendeckend auf die Unterstützung von uns Selbständigen verzichten wollen.

Zeitarbeit ist keine Lösung

Aktuell werden viele Aufträge in Zeitarbeit umgewandelt. Doch die Rahmenbedingungen der Zeitarbeit verhindern, dass eine Auftragsdauer von 18 Monaten überschritten wird. Außerdem verdoppeln sich die Kosten für die Auftraggeber nahezu. Für den Selbständigen stellt sich die Frage, welche Vorteile ein Zeitarbeit-Vertrag hat. Wenn angestellt, dann doch lieber eine Festanstellung. Viele Aufträge wandern ins Ausland ab. Bei internationalen Projekten und Teams können die Externen auch in Ländern beauftragt werden, die flexibleres Arbeiten zulassen.

Deutsche Unternehmen haben es immer schwerer, Selbständige zu beauftragen. Da liegt es nahe, eine GmbH zu gründen. Solange man als Geschäftsführer Einfluss auf die Entscheidungen der GmbH nehmen kann, ist man nach aktueller Rechtsprechung vor Scheinselbständigkeit sicher. Ab dem dritten Geschäftsführer fällt dieser Vorteil weg. Einzig der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist per Gesetz von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das ist der zurzeit maximale Schutz vor Scheinselbständigkeit. Wer glaubt, die Selbständigen sind hier übermäßig im Nachteil, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Unternehmen auch bei angestellten Beratern vorsichtig sein müssen. Hier könnte schließlich die Gefahr der verdeckten oder unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung lauern.

Sozialversicherungsrecht verhindert flexibles Arbeiten

Damit wird das Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht immer mehr zur Geißel und verhindert auf den ersten Blick flexibles, modernes und selbstgesteuertes Arbeiten. Das Thema lässt sich nicht isoliert betrachten und lösen. Festangestellte gegen Selbständige auszuwechseln ist in einer Gesellschaft, wie der unsrigen, schließlich keine vertretbare Lösung. Selbständigkeit ist viel mehr, als die Gehaltsabrechnung gegen das Schreiben einer Rechnung einzutauschen. Es bietet zwar die Freiheit, sich aus dem Rentensystem zu verabschieden. Aber ist das solidarisch und gegenüber unseren Kindern gerecht? Gleichzeitig ist die gegenwärtige Situation ein verkorkstes Ergebnis, das Schutz und Gerechtigkeit bieten soll, stattdessen jedoch den Selbständigen und ihren Auftraggebern viel Schaden zuführt.

Die Selbständigen sollten sich ihrer Selbständigkeit bewusst werden und diese auch einfordern. Schließlich nehmen sie viele Nachteile in Kauf. Ein echter Selbständiger weiß, dass er seinen Kunden eine Leistung bietet, die dieser niemals von einem Angestellten bekommen kann. Wenn die Kunden das realisieren und den Nutzen, der ihnen dadurch entsteht, auch in Anspruch nehmen wollen, dann hat die Selbständigkeit eine Chance, dieses Thema zu überleben.

Autorin

Christa Weidner

Christa Weidner ist seit 1989 in unterschiedlichen Rollen und Positionen in der IT tätig. Das Ziel ihrer Arbeit ist es, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter mit einer neuen Software arbeiten können.
>> Weiterlesen
Das könnte Sie auch interessieren
Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben