Über unsMediaKontaktImpressum
Christa Weidner 19. Mai 2015

Sind IT-Freiberufler vom Aussterben bedroht?

Der Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen ist für die Rentenversicherung häufig nicht mehr ersichtlich. Mit der Abschaffung des Kriterienkataloges zur Scheinselbstständigkeit entstand eine neue Situation, die für Unsicherheit beim Ausgang der Statusfeststellungsverfahren sorgt. Und so schwebt über den meisten der IT-Selbstständigen ein Damoklesschwert, das die Existenz gefährden kann. Auch die Auftraggeber sind verunsichert. Sie holen vermehrt die IT-Experten mit der Arbeitnehmerüberlassung ins Unternehmen. Nun soll ein neues Gesetz die geforderte Rechtssicherheit bringen. Ein geplanter Kriterienkatalog könnte für viele IT-Selbstständige das Aus ihrer Selbstständigkeit bedeuten.

Deutschlands Wirtschaft boomt. Da traut sich die Große Koalition einiges in die Tat umzusetzen, mit dem sie diejenigen, die als arm und schwach angesehen werden und die von Unternehmen ausgebeutet werden, stärken. Nach der Rente mit 63 für bestimmte Arbeitnehmer, dem Mindestlohn, der Mietpreisbremse und dem Besteller-Prinzip für Vermietungen, soll nun auch der Schutz vor Scheinselbstständigkeit klar und deutlich durchgeregelt werden.

Es gibt Auftraggeber, die wollen die geltende Gesetzeslage umgehen und beschäftigen Selbstständige so, als wenn es ihre Arbeitnehmer wären. Allerdings sparen sie sich damit die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags. Auch das Arbeitsrecht kann so ausgehebelt werden. 1999 wurde deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit ins Leben gerufen. Ein konkreter Kriterienkatalog machte die Statusfeststellungsverfahren, mit denen die Selbstständigkeit festgestellt wurde (oder eben nicht), zu einem Instrument, bei dem der Ausgang einigermaßen vorhersehbar war. Selbstständige und deren Auftraggeber konnten sich darauf einstellen. Nachdem diese Kriterien gestrichen wurden, ist der Ausgang das Statusfeststellungsverfahren ein Lotteriespiel mit ungewissen Ausgang.

Scheinselbstständigkeit ist auch ein Teil meiner Geschichte

Ich selbst habe das im Jahr 2009 erlebt. Für Kundenprojekte habe ich Externe zur Unterstützung eingesetzt. Um Sicherheit zu haben, dass keine unerwarteten Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen auf mein Unternehmen zukommen, haben wir Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung veranlasst. Dazu hatten Steuerberater und Rechtsanwalt geraten. Bereits seit einigen Jahren war das gängige Praxis bei uns. In 2009 war es, als hätte man einen Hebel umgelegt: „(…)Wir beabsichtigen, einen Bescheid über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu erlassen (…)“[1] lautete die unerwartete Antwort, die uns erreichte – insgesamt 6 Mal. Als Folge wurde ich unfreiwillig eine Expertin auf diesem Gebiet.

Die Argumentation der Rentenversicherung verursachte Kopfschütteln und machte gleichzeitig klar: die Selbstständigkeit ist unerwünscht. Drei Jahre hat es gedauert, bis alle sechs Verfahren abgeschlossen waren. Das Sozialgericht bestätigte die Selbstständigkeit der eingesetzten Externen. Doch bis dahin hatte ich viel Geld in den Anwalt investiert, alle Angestellten entlassen und ich habe mein Geschäft aufgegeben. Ich habe nochmals von vorne anfangen müssen und arbeite aktuell als IT-Beraterin für meine Kunden.

Nach dieser Historie beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und nehme wahr, dass mit meinen Verfahren eine neue Ära begonnen hat. Die Verunsicherung und der Druck nehmen zu. Ganze Branchen werden unter die Lupe genommen. Im Schwerpunkt der Rentenversicherung scheinen gut bezahlte Branchen zu stehen. Und da gehören die IT’ler dazu. Wer glaubt, sich mit einer GmbH oder einer Genossenschaft, mehreren Auftraggebern oder einem Mitarbeiter schützen zu können, muss eines besseren belehrt werden: Das ist alles falsch. Es gab einmal einen Kriterienkatalog, der heute jedoch nicht mehr gültig ist.

Die Argumente der Rentenversicherung

Die Argumentation der Rentenversicherung lässt sehr gut erkennen, dass sich die Situation verschärft hat.

Gleichzeitig Selbstständig und Scheinselbstständig sein?

Dazu schreibt die Rentenversicherung: „Sofern Herr N. N. für mehrere Auftraggeber tätig ist, ist dies für die Beurteilung des hier zu beurteilenden Vertragsverhältnisses nicht maßgeblich. Aus der Tätigkeit für mehrere Vertragspartner kann nicht zwangsläufig auf das Nichtvorhandensein einer abhängigen Beschäftigung geschlossen werden, da dieses auch bei abhängig Beschäftigten üblich ist."[2]

Es wird deutlich: da mittlerweile viele Angestellte gezwungen sind, mehreren Jobs nachzugehen, ist die Tatsache, mehrere Auftraggeber zu haben, kein Indiz für eine Selbstständigkeit. Es wird das einzelne Auftragsverhältnis beurteilt und nicht die Situation des Selbstständigen.

Lässt der Einsatz über Agenturen Scheinselbstständigkeit vermuten?

Hierzu schreibt die Rentenversicherung: „Beschäftigter ist, wer seine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. (…) Herr N. N. ist ausschließlich in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bei Ihren Kunden tätig. Herr N. N. arbeitet nicht auf eigenen Namen und eigene Rechnung, rechnet auch nicht selbst mit dem Kunden ab, sondern die Arbeiten (…) werden über den Auftraggeber, zur Abrechnung gebracht.“ [3]

Mittlerweile werden mehr als 70 % der Selbstständigen in der IT-Branche über Agenturen eingekauft. Sollte es tatsächlich nur Zufall sein, dass gleichzeitig der Druck auf die Selbstständigen IT’ler erhöht wird? In der Tat, bei näherem Hinsehen kann man der Argumentation der Rentenversicherung in diesem Punkt sogar folgen. Denn der Selbstständige arbeitet nicht direkt für seinen Kunden, sondern ist für den Kunden seines Auftraggebers tätig. Wie ein Angestellter, der für die Kunden seines Arbeitgebers tätig ist. Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner des Kunden. Und eine weitere Ähnlichkeit fällt ins Auge: Wir IT’ler bewerben uns auf Projektausschreibungen. Auch hier ist die Ähnlichkeit zu dem klassischen Bewerbungsverfahren bezeichnend.

Einer der Gründe, warum unsere Projektkunden IT-Selbstständige über Agenturen einkaufen ist, sich vor den Folgen der Scheinselbstständigkeit zu schützen. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, dann wird aus dem Selbstständigen ein Arbeitnehmer. Der ehemalige Auftraggeber wird Arbeitgeber und hat die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuzahlen. Hat die zu vermittelnde Agentur eine Arbeitnehmerüberlassung, dann wird der Selbstständige Arbeitnehmer der Agentur. Allerdings wurde diese Praxis noch nicht höchstrichterlich bestätigt und könnte als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden. Hier wiegen sich die Projektkunden in einer falschen Sicherheit. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Tatsache, dass die Selbstständigen vermehrt über Agenturen eingekauft werden, vielleicht sogar ein Mitverursacher für die zunehmende Problematik ist.

Bezahlung nach Aufwand lässt unternehmerisches Risiko vermissen?

Die Rentenversicherung ist ideenreich, wenn es darum geht, Argumente für Scheinselbstständigkeit zu finden: „Als Vergütung wird eine erfolgsunabhängige Pauschalvergütung in Höhe von XX €/h zuzüglich X % Mehrwertsteuer gezahlt, die kein Gewinn- oder Verlustrisiko erkennen lässt. Ein höherer Gewinn kann nur durch Mehrarbeit verwirklicht werden. (…) Die Arbeiten werden von dem Auftraggeber anhand zu führender Stundennachweise kontrolliert bzw. nachgewiesen. (…) Es ist somit kein für eine selbstständige Tätigkeit typisches Unternehmerrisiko zu erkennen. Unternehmerrisiko bedeutet auch, für den Einsatz der eigenen Arbeitskraft ein Entgelt nicht zu erhalten.“ [4]

Der Vergleich, den die Rentenversicherung anstellt, ist bei näherer Betrachtung gar nicht so abwegig. Ein Angestellter stellt seine Arbeitskraft für X Stunden zur Verfügung und bekommt dafür ein Gehalt. Ob und welche Ergebnisse er in dieser Zeit erreicht hat, ist für die Bezahlung ohne Belang. Ein klein wenig kann man die Rentenversicherung verstehen. (Und ich bin sicherlich kein Freund dieser Institution, die mich drei Jahre meines Lebens mit unnötigen Verfahren beschäftigt hat.)

Das Arbeiten vor Ort beim Kunden lässt unternehmerische Gestaltung vermissen? Eine interessante und doch sehr zweifelhafte Argumentation lautet: „Obwohl angeführt wird, dass Herr N. N. seine Arbeitszeit frei gestalten kann und ihm zum Arbeitsort keine Weisungen erteilt werden, ist Herr N. N. weder in der Disposition der Arbeitszeit noch des Arbeitsortes grundsätzlich frei, denn es besteht eine tatsächliche Verpflichtung, die übertragenen Aufgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort auszuführen. Herr N. N. hat zwar die Möglichkeit, die Einzelaufträge abzulehnen, bei Annahme eines Auftrages wird ihm bezüglich Ort und Zeit jedoch Vorgaben gemacht.“
[5]

Zum Verständnis: Es handelte sich um Trainings, die Herr N. N. durchführen sollte. Dazu ist es notwendig, dass Teilnehmer und Trainer zum gleichen Zeitpunkt am gleichen Ort sind. Das ist auch der Fall, wenn wir mit unseren Kunden Termine vereinbaren, um uns abzustimmen oder eine bestimmte Aufgabe gemeinsam mit anderen Kollegen zu erledigen. Für die Rentenversicherung ein weiterer Indiz für eine Scheinselbstständigkeit.

Darüber hinaus müssen wir uns als IT-Selbstständige im Klaren sein: Je mehr wir vor Ort beim Kunden sind, desto stärker sind wir in die Organisation des Kunden eingebunden und nehmen Weisungen entgegen. Ich denke an wöchentliche Reports, die abzugeben sind, Jour Fixes an denen wir teilnehmen, Urlaubslisten und Projektkalender, die zu pflegen sind.

Auch, wenn es uns nicht gefällt: So, wie heute, wird es für die IT-Selbstständigen nicht mehr lange laufen
Spätestens seit sich zwei Freiberufler bei der Daimler AG in die Festanstellung geklagt haben, ist das Thema bei den CIOs und IT-Leitern angekommen. Die beiden Freiberufler waren über mehrere Jahre für einen Dienstleister bei Daimler tätig. Sie übten teilweise die gleichen Tätigkeiten aus wie die Festangestellten und erhielten Weisungen von Kundenmitarbeitern. Daimler wurde dazu verklagt, die beiden Freiberufler einzustellen. In den Unternehmen, in denen selbstständige IT-Berater häufig nicht mehr wegzudenken sind, überlegt man sich Alternativen. Ein Trend wird sein, dass die IT-Experten vermehrt über die Arbeitnehmerüberlassung – also die Zeitarbeit – eingekauft werden. Damit würde sich für die Kundenunternehmen wenig ändern. Allerdings dürften die IT-Selbstständigen davon keinesfalls begeistert sein. Wer möchte sein Selbstständigen-Dasein gegen ein Angestelltenverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma tauschen? Gespräche mit Kollegen bestätigen, dass dieses Format bereits verstärkt Einzug in den IT-Projektalltag hält. Ist ein IT-Selbstständiger nicht bereit, in der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu werden, erhält er eben den Auftrag nicht.

Wer als IT-Selbstständiger nicht in der Arbeitnehmerüberlassung landen will, sollte sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit beschäftigen 

Dieses Thema ist so schlimm und absurd, wie es sich anhört. Ich wollte selbst nicht glauben, dass wir Selbstständigen die Opfer der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sein sollen. Doch so ist es: Diese Entwicklung lässt den Unterschied zwischen dem Angestellten und dem Selbstständigen schrumpfen. Für die Rentenversicherung ist er nicht mehr wahrnehmbar. Gleichzeitig haben wir ein großes gesellschaftliches Problem, welches wir seit vielen Jahren nicht gelöst bekommen: das Problem der Rentenversicherung. Der demographische Wandel unserer gesellschaftlichen Struktur wird in der Zukunft dafür sorgen, dass den Rentenempfängern immer weniger Einzahler gegenüber stehen. Gleichzeitig fehlt uns der Mut, das System des Generationenvertrages zu verändern. Die Rentenversicherung versucht nun alles, um dieses Problem abzumildern. Sie versucht diejenigen, die dieses System verlassen haben, wieder zurückzuholen. Vermutlich hat sie gar keine andere Chance, als genauso zu handeln.

Was ursprünglich zum Schutz vor Missbrauch in guter Absicht ins Leben gerufen wurde, macht uns vielleicht schon in absehbarer Zeit zu Opfern dieses Systems. Sofern wir nicht bereit sind, uns mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen, eine Lobby aufzubauen, sowie Widerstand und Aufklärung zu leisten. Gleichzeitig sollten wir selbstständigen IT-Berater damit beginnen, uns mit alternativen Geschäftsmodellen auseinanderzusetzen.

Jetzt ist die Anpassungsfähigkeit der Selbstständigen gefragt

Unterstützt die Verbände, welche uns Gehör bei den Politikern verschaffen!

Uns Selbstständigen fehlt eine starke Lobby. Die Auswirkungen der aktuellen Situation wie auch die geplante Neuregelung sollten Dritten nicht überlassen werden, welche die eigenen Interessen verfolgen. Es scheinen Zeitarbeitsfirmen und Agenturen genauso wie die Gewerkschaften Einfluss zu nehmen auf die geplanten Regelungen. Die Interessen der Selbstständigen werden von zwei Verbänden formuliert und vertreten: Der DBITS, der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbstständige e.V. [6], der aktuell an einem Positionspapier arbeitet und der VGSD, der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. [7], welcher mit einer Arbeitsgruppe eine Kampagne zur Scheinselbstständigkeit vorbereitet. Der VGSD hat einen E-Mail-Verteiler eingerichtet, um über die Entwicklungen zu informieren. Vielleicht wollen Sie auch als Mitglied die Verbandsarbeit unterstützen. Dass uns Selbstständigen eine Lobby auch für andere Themen gut tun würde, ist unumstritten.

Das eigene Geschäftsmodell überprüfen

Abwarten und Tee trinken ist bei dem Thema Scheinselbstständigkeit nicht zu empfehlen. Wir können – nein, wir sollten – uns schon heute mit den Argumenten der Rentenversicherung beschäftigen und eine passende Antwort darauf finden. Ich bin davon überzeugt, dass ein verändertes Geschäftsmodell sogar Vorteile für alle Beteiligten bringen kann. Auch, wenn wir – Selbstständige genauso wie Kunden – uns zunächst einmal auf eine neue Situation werden einstellen müssen.

Wie könnte eine Lösung aussehen, die den Anforderungen der Rentenversicherung, den Projektkunden und uns Selbstständigen gerecht wird? Sie müsste schließlich die folgenden Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Abrechnung erfolgt nicht auf der Basis von Stunden oder Tagen,
  • der Ort der Leistungserbringung kann frei gewählt werden,
  • es werden eigene Arbeitsmittel eingesetzt und
  • die Liefergegenstände sind klar definiert.

Jeder selbstständige IT-Berater sollte sich die Frage stellen: Wie lässt sich meine Leistung in ein Produkt verwandeln? Wie lassen sich Produkte definieren, zu denen es eine Leistungsbeschreibung gibt, einen Preis und die – rein theoretisch – per Formular bestellt werden können? Auch, wenn das nun zunächst befremdlich klingen mag, könnte es fortan lauten: Datenbankadministration pro Monat oder pro Jahr oder 1 Stück Leistungseinheit  Software-Programmierung oder Entgegennahme und Bearbeiten von 100 Anwenderanfragen zu Themen der IT, um Beispiele zu nennen.

Ein solches Vorgehen bedeutet, sich Klarheit über Schwerpunkte und Zielsetzungen der eigenen Leistung zu verschaffen. Stehen die Bereiche fest, in welchen man tätig werden will und in denen die eigenen Kompetenzen liegen, dann kann die Definition, Beschreibung und Kalkulation erfolgen. Vielleicht muss in Infrastruktur, Soft- und Hardware investiert werden. Oder es müssen Weiterbildungen besucht und Zertifizierungen erlangt werden.

Definitiv wird die Vorbereitung Zeit und vermutlich auch Geld in Anspruch nehmen, damit der Status der Selbstständigkeit zweifelsfrei erhalten bleibt. Es ist davon auszugehen, dass es schwieriger sein wird, selbstständig zu sein. Die Rentenversicherung fordert größere Bemühungen und deutliche Unterscheidungen gegenüber den Angestellten, um uns die Versicherungspflicht zu erlassen.

Vielleicht wird es auch andere Möglichkeiten geben, mit dem das Problem der Scheinselbstständigkeit umgangen werden kann. Ganz persönlich halte ich jedoch nichts davon, künstliche Konstrukte aufzubauen, um Steuern oder Abgaben aus dem Weg zu gehen. Solche Konstrukte werden wohl nur eine Weile funktionieren, bis der Gesetzgeber diese Lücke schließt. Ich plädiere dafür, sich auf die Kompetenzen, das fachliche Know-how und die eigene Erfahrung zu konzentrieren, um dem bevorstehenden Dilemma aus dem Weg zu gehen.

Wenn wir einen neuen Kriterienkatalog nicht verhindern können, dann sollten wir zumindest vorbereitet sein. Alle Beteiligte sind sich einig, dass wir Rechtssicherheit benötigen. Wir, als Betroffene und Ausführende sollten versuchen, uns Gehör zu verschaffen, indem wir die Verbände, welche uns repräsentieren, unterstützen.

Freelance IT – eine Herzensangelegenheit

Ich selbst bin eine der wenigen Betroffenen, die sich dazu entschlossen hat, die eigene Geschichte als Fallbeispiel zur Verfügung zu stellen, um aufzuzeigen, welchen Schaden die heutige Situation anrichtet. Lange war mir selbst nicht klar, warum ich mein zweites Buch Freelance IT schrieb. Dieses Buch war mir eine Herzensangelegenheit und lange hatte ich Angst davor gehabt, mit meiner Meinung und meiner Sicht an die Öffentlichkeit zu gehen.

Ich schrieb es dennoch, da ich mich auf die Menschen in den Projekten fokussiere. Mehr als 20 % sind Selbstständige und eine wichtige Stütze in den Projekten. In diesem Buch zeige ich auf, warum sich die Zusammenarbeit zwischen Projektauftraggebern und Selbstständigen verändern sollte. Damit passt das Buch hervorragend zu der Diskussion, die jetzt geführt werden muss.

Seit die Problematik der Scheinselbstständigkeit bei den Verbänden und der Presse stärker in den Fokus gerückt ist, habe ich an vielen Diskussionen teilgenommen. Was der Projektalltag und unsere Kunden von uns fordern, kenne ich von meiner eigenen Arbeit. Und je mehr ich mich mit der Materie beschäftige, desto mehr kann ich der Argumentation der Rentenversicherung folgen (nicht unterstützen). Hierdurch habe ich die Basis geschaffen, um Lösungen für mein eigenes Angebot zu entwickeln. Meine Konzepte stehen, die Umsetzung ist in der Vorbereitung. Das kostet mich Zeit und auch einiges an Geld. Aber, wenn ich damit meine Selbstständigkeit retten kann, dann hat sich das gelohnt. Wenn ich gleichzeitig für meine Kunden einen höheren Nutzen erzielen kann, dann freut mich das doppelt. Denn als Selbstständige kann ich für meine Kunden viel mehr erreichen, als wenn ich angestellt wäre. Das ist gut für meine Kunden und Motivation für mich, so weiterzumachen.

Lösungen sind die Lösung

In Lösungen denken und arbeiten – das ist für mich die Formel für Erfolg und ein Ausweg aus dem Problem der Scheinselbstständigkeit.

Quellen

[1] Christa Weidner (2015): Freelance IT, Springer Vieweg, Seite 106
[2] Christa Weidner (2015): Freelance IT, Springer Vieweg, Seite 107f
[3] Christa Weidner (2015): Freelance IT, Springer Vieweg, Seite 106
[4] Christa Weidner (2015): Freelance IT, Springer Vieweg, Seite 106
[5] Christa Weidner (2015): Freelance IT, Springer Vieweg, Seite 107
[6] DBITS (Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbstständige e.V.)
[7] VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.)
Autorin

Christa Weidner

Christa Weidner ist seit 1989 in unterschiedlichen Rollen und Positionen in der IT tätig. Das Ziel ihrer Arbeit ist es, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter mit einer neuen Software arbeiten können.
>> Weiterlesen
Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben