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Anja Glorius 28. Mai 2019

Die PKV verstehen und langfristig stabile Beiträge erzeugen

Eigentlich fing alles ganz großartig an. Die Prämien in der privaten Krankenversicherung waren niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung und beste Leistungen waren versprochen. Nach einigen Jahren kristallisierten sich langsam die negativen Seiten der PKV heraus. Der Vertreter hat sich in Luft aufgelöst. Versicherer kürzten die Erstattung bei Leistungsabrechnungen und die Beiträge stiegen laufend. Statistisch betrachtet verdoppelt sich alle 17 Jahre der PKV-Beitrag. Grund genug, sich mit dem Thema einmal genauer auseinanderzusetzen. Sollte ein Versichererwechsel oder gar die Rückkehr in die gesetzliche Kasse in Betracht gezogen werden?

Wer sich intensiv mit dem Thema PKV beschäftigt, wird feststellen, dass der Wechsel zurück in das System der gesetzlichen Krankenversicherung viele Hürden mit sich bringt. Der Abschluss einer neuen privaten Krankenversicherung führt zum Verlust von angesparten Alterungsrückstellungen und ist auch nur bei bester Gesundheit möglich. Beide Wege sind daher eher als Notlösungen zu verstehen. Dabei gibt es einen dritten Weg. Denn jeder PKV-Kunde hat nach §204 VVG das Recht, jederzeit innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung den Tarif zu wechseln. Bei langjährig Versicherten führt ein Tarifwechsel zu einer deutlichen Beitragsreduzierung. Die Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, die Gesundheit spielt eine untergeordnete Rolle und auch Leistungen können verbessert werden.

Rückkehr in die GKV, Versichererwechsel oder Tarifwechsel?

Eine Rückkehr in das GKV-System ist nur schwer möglich. Eine Schwerbehinderung vor dem 50. Lebensjahr kann zu Remigration in das gesetzliche System führen. Wer unter 55 Jahren alt ist, kann durch eine Festanstellung mit geringerem Einkommen eine Pflichtversicherung in der GKV bewirken, und wer keine Alterseinkünfte hat, kann im Rahmen der Familienversicherung des Ehepartners wieder GKV-Mitglied werden. Alle Modelle haben eher theoretischen Charakter.

Der Versichererwechsel führt zu einer Gesundheitsprüfung. Deshalb ist ab dem 45. Lebensjahr ein Wechsel kaum noch zu empfehlen. Die Versicherungsbeiträge für Neukunden sind aufgrund des gestiegenen Alters höher, weil mehr Alterungsrückstellungen vom Versicherer angespart werden müssen. Das Anrecht auf den günstigen Standardtarif im Rentenalter entfällt, denn ein Wechsel des Versicherers führt in die Unisexwelt. Auch die angesparten Alterungsrückstellungen sind verloren, wenn der Vertragsbeginn vor 2009 lag.

Daher sollten Kunden, deren Verträge vor dem Jahr 2009 geschlossen wurden, von einem Wechsel des Versicherers absehen. Verträge, die nach dem Jahr 2009 geschlossen wurden, können daraufhin überprüft werden, ob ein Neuabschluss Sinn macht. Grund: Seit 2009 gibt es die Portabilität der Alterungsrückstellungen. Kunden können Teile der Altersrückstellung zum neuen Versicherungsunternehmen überführen.

Standardtarif und Auswirkung von Alterungsrückstellungen

Der Standardtarif ist ein Grundschutztarif für alle PKV-Kunden mit Versicherungsbeginn vor 2019. Die Leistungen sind den gesetzlichen Kassenleistungen angeglichen und bestimmte Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt werden. Der Beitrag im Standardtarif liegt heute bei ca. 650 Euro. Alterungsrückstellungen reduzieren hier den Beitrag. Je höher die Alterungsrückstellungen und je länger die Vorversicherungszeit, desto günstiger der Standardtarif. Wer zum Beispiel 30 Jahre beim gleichen Versicherer versichert war, zahlt noch ca. 400 Euro Beitrag.

Die Alterungsrückstellungen haben aber noch eine weitere Auswirkung. Denn die Versicherer bieten nicht nur den Standardtarif an, sondern auch Tarife, die am Markt frei zugänglich sind. Einige Versicherer haben mehr als 100 Tarife und Tarifkombinationen.

Der monatliche PKV-Beitrag berechnet sich nach dem Eintrittsalter. Je älter man ist, desto höher ist der Beitrag. Durch die Alterungsrückstellungen kalkuliert der Versicherer die Beiträge mit dem damaligen Eintrittsalter. Dabei entsteht ein Kostenvorteil durch einen frühzeitigen Eintritt.

Deshalb sind auch leistungsstärkere Tarife für ältere Bestandskunden viel günstiger als für Neukunden. Wer mit 30 Jahren bei seinem Versicherer eingetreten ist, kann auch mit 50 Jahren den Tarif wechseln, als Berechnungsgrundlage verwendet der Versicherer wieder das Eintrittsalter von damals. Diese Formel stellt eine Vereinfachung der Materie dar, beschreibt aber grundsätzlich die Thematik.

  • Allgemeine Alterungsrückstellungen: Der Versicherer bildet Rückstellungen für die jeweiligen Altersgruppen (Alterskohorten). Kunden altern mathematisch jährlich. Jedes Jahr am 01.01. sind Kunden und Interessenten versicherungstechnisch ein Jahr älter geworden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Erkrankungen und damit verbundenen Kosten steigt im Alter. Diese Kostensteigerung plant der Versicherer von Beginn an ein und kalkuliert diese in Form der Alterungsrückstellungen. Die Alterungsrückstellungen bleiben lebenslang Vertragsbestandteil, solange der Kunde den Versicherer nicht wechselt.
  • Besondere Alterungsrückstellungen: Seit dem Jahr 2000 nimmt der Versicherer 10 Prozent Beitragszuschlag von allen PKV-Kunden, die sich versichert haben. Der Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr gezahlt und soll Beitragserhöhungen ab 65 mildern. Bleibt eine Restsumme übrig, mindert sich der Beitrag noch einmal ab dem 80. Lebensjahr.
  • Private Alterungsrückstellungen: Fast alle Versicherer bieten Beitragsentlastungstarife an. Diese Zusatztarife müssen privat beim Versicherer abgeschlossen werden und reduzieren den Beitrag zu einem bestimmten Zeitpunkt (beispielsweise ab dem 67. Lebensjahr). Der Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig. Wer keinen Arbeitgeber hat, kann den Beitrag nahezu komplett steuerlich absetzen. Arbeitnehmer können ihren Eigenanteil steuerlich bis zu 100 Prozent absetzen.

Kann ich einen Tarifwechsel allein durchführen?

Ein Tarifwechsel ist allein durchführbar. Wer wenig Erfahrung im Lesen, Analysieren und Interpretieren von Versicherungsbedingungen oder nicht die Zeit oder Geduld hat, wird nicht das gewünschte Ziel erreichen. Im schlimmsten Fall werden vertragliche Mängel erst später im Leistungsfall sichtbar und sind nicht mehr nachzuversichern. Zusätzlich bedarf es eines gewissen Verhandlungsgeschicks bei der Kommunikation mit dem privaten Krankenversicherer. Diese haben auch nach der Einführung des Tarifwechselleitfadens wenig bis kein wirtschaftliches Interesse daran, dass Versicherte bei gleichem Leistungsniveau weniger Geld zahlen. Hat man erst mal im Tarifdschungel den vermeintlich passenden Tarif erarbeitet, heißt es, einen langen Atem zu haben. Nicht selten brechen Kunden im Alleingang den Versuch der Prämienreduzierung bei gleichem Leistungsniveau ab, da die immer währenden Rückfragen, Dokumente und bürokratischen Hürden der Versicherer mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen. Man könnte dies auch als klassisches Mürbe-machen bezeichnen.

Wer es dennoch alleine versuchen möchte, könnte so vorgehen:

  1. Fordern Sie Ihren Versicherer schriftlich auf, Ihnen alternative Angebote nach § 204VVG zu erstellen und zu übersenden. Nimmt der Versicherer an der Tarifwechselleitlinie teil, verpflichtet er sich, dies in 14 Werktagen zu erledigen. Es gibt Versicherer, die nicht an der Leitlinie teilnehmen (beispielsweise Central), und in der Umsetzung überforderte Versicherer. Die Allianz braucht teilweise Monate, um auf Schriftstücke zum Thema Tarifwechsel zu antworten. Spezielle fachliche Fragen sind davon bereits ausgenommen. Hier könnte man zwar eine Antwort erwarten, wartet aber teilweise vergebens.
  2. Setzen Sie dem Versicherer regelmäßig Fristen zur Erledigung und erinnern Sie auch daran. Sollte Ihr Versicherer dies nicht in maximal sechs Wochen für Sie erledigen oder gar auf einen persönlichen Termin drängen, sollten Sie die Tonart verschärfen. In diesen Fällen schalten Sie den Ombudsmann als Schlichtungsstelle ein oder bedienen sich einer fachkundigen Stelle zur Hilfe.
  3. Wenn die Angebote eingetroffen sind, recherchieren Sie die Tarife im Internet. Häufig sind Leistungsvergleiche unvollständig und mit Sperrklauseln versehen ("Der Leistungsvergleich dient zum allgemeinen Vergleich. Grundsätzlich gelten nur die AVB").
  4. Angebote zu Tarifen der Unisexwelt, Standard- und Basistarif sollten Sie von vornherein erstmal ablehnen, da dies weitreichende Folgen hat, sowohl für spätere Umstellungen als auch bei vereinbarten Leistungen.
  5. Recherchieren Sie nun im Internet nach Tarifalternativen zu Ihrem Tarif und notieren Sie sich die von Ihnen ermittelten Tarife. Diese fordern Sie nun gemäß Punkt 1 beim Versicherer an.
  6. Alle Tarife, die für Sie in Frage kommen, sollten Sie bedingungsseitig mit dem Kleingedruckten Leistungspunkt für Leistungspunkt vergleichen. Vergleiche des Versicherers umfassen häufig nicht alle Leistungsthemen oder sind auch nur in einer gekürzten Form der Darstellung aufgeführt. Im Leistungsfall gilt aber immer das Kleingedruckte (AVB).
  7. Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, reichen Sie einen PKV-Tarifwechselantrag gegebenenfalls mit Gesundheitsangaben ein. Auch in diesem Fall müssen Sie an die Bearbeitung regelmäßig erinnern und Fristen setzen.
  8. Wenn Sie ein finales Angebot inklusive Risikoprüfung erhalten haben, prüfen Sie genau, ob eventuell erhobene Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen rechtens sind. Beitragszuschläge sollten genau überdacht und langfristig eingeplant werden. Risikozuschläge können später auch wieder entfallen. Dafür brauchen Sie eine nachhaltige Planung und Kommunikation mit dem Versicherer.
  9. Treffen Sie eine Entscheidung, ob ein Risikozuschlag oder ein Mehrleistungsausschluss besser ist.
  10. Wechseln Sie den Tarif und wiederholen Sie den Prüfvorgang alle fünf bis sieben Jahre.

Was sagt der Gesetzgeber?

Der Vorgang zum PKV-Tarifwechsel ist im Versicherungsvertragsgesetz Paragraf 204 geregelt (§204, VVG).

Als Privatpatient stehen Sie zwischen Behandlern und Versicherer.

Dort steht geschrieben, dass der Versicherer ermöglichen muss, gleichartigen Versicherungsschutz anzubieten. Allerdings bedeutet gleichartig nicht immer identische Leistungen. Es gibt in Deutschland über 16.000 Tarife und Tarifkombinationen. Alleine Signal Iduna, Allianz und AXA verfügen gemeinsam über mehr als 1.000 Tarifkombinationen. Es ist eine Königsdisziplin, Tarife zu vergleichen. Gerade wenn Erkrankungen bestehen, ist es wichtig, das Leistungsniveau gleich zu halten und im besten Fall die Leistungen auf den aktuellen medizinischen Standard zu verbessern. Große Versicherer wie die DKV, Allianz, Signal oder AXA kommen jeweils auf bis zu 600 Kombinationsmöglichkeiten. Es ist nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten.

Ohnehin schadet es nicht, die Paragrafen im VVG zum Thema PKV zu kennen. Als Privatpatient stehen Sie zwischen Behandlern und Versicherer. Es ist sinnvoll, seine Rechte zu kennen. Denn Ärzten ist es gleich, was Sie versichert haben, und auch Versicherer sind als Wirtschaftsunternehmen darauf aus, die Erstattungskosten gering zu halten. Immer häufiger finden sich in Leistungsabrechnungen Anzweiflungen der gewählten Therapie oder Diagnostik des Arztes. Übermaßversorgung findet sich dabei ebenfalls häufig wieder und bringt PKV-Kunden an den Rand der Verzweiflung.

Tarifwechsel durch professionelle Anbieter

Es gibt auch die Möglichkeit, professionellen Rat zu suchen. Der Markt von Anbietern unterschiedlichster fachliche Expertise und Couleur ist groß. Aber auch hier gilt es genau hinzuschauen.

  • Kostenfreie Tarifwechsel: Der Ausdruck kostenfrei ist eine Marketingaussage. Bei dieser Variante übertragen die Anbieter den PKV-Vertrag mit Maklervollmacht in den eigenen Bestand und verhandeln danach den Vertrag mit dem Versicherer. Dadurch ändern sich die Ansprechpartner bei dem Versicherer und auch eine neue Zuordnung zu einer anderen – für den Kunden vielleicht unvorteilhaften – Geschäftsstelle kann die Folge sein. Eine Maklervollmacht gibt umfassende Möglichkeiten für den Anbieter frei. Zum Beispiel darf der Anbieter selbständig Verträge ändern. Vielen Kunden geht das einen Schritt zu weit. Das Ergebnis kann nicht unabhängig sein, weil der Anbieter vom Versicherer in Form der Betreuung bezahlt wird. Und die Bezahlung ist abhängig von der zukünftigen Beitragshöhe. Je höher Ihr Beitrag ist, desto höher der Ertrag für den Anbieter. Im Endeffekt ist dieses Modell ähnlich wie direkt mit dem Versicherer zu verhandeln. Der Vertragswechsel (Angebote, Leistungsvergleich, Umstellung) zieht sich mitunter über Monate und kann bisweilen nur durchgeführt werden, wenn man selbst aktiv wird und hartnäckig bleibt.
  • Kostenpflichtiger Tarifwechsel: Bei einem kostenpflichtigen Tarifwechsel bezahlt der Auftraggeber den Berater. Dadurch entsteht eine absolute Neutralität zum Versicherer und es wird eine Interessengemeinschaft zwischen dem Versicherten und dem Berater erzeugt. Es ist ein Vorteil, bei einem wichtigen und teuren Vertrag Interessengleichheit zu haben. In der Regel wird von einer erfolgsabhängigen oder pauschalen Vergütung gesprochen. Erfolgsabhängig bedeutet, dass nur Kosten anfallen, wenn auch das Ergebnis zusagt. Eine solche Grundlage ist natürlich komfortabel, weil keine Vollmacht ausgestellt werden muss. Es wird erst ein Ergebnis präsentiert und dann kann entschieden werden. Der Rat ist unverbindlich und neutral.

Grundlage dabei ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Berater. Der Beratungsauftrag sollte sauber und zum Kundenvorteil verfasst sein. Darüber hinaus sollte das Unternehmen objektiver Bewertung standhalten. Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Keine Bindungsfrist an das Ergebnis
    Einige Anbieter verlangen bis zu 36 Monate Bindungsfrist. Wenn alle Tarife des Versicherers einbezogen werden, führt jeder Tarifwechsel in den nächsten 36 Monaten zu Kosten. So was ist besonders ärgerlich, wenn eine besondere Situation (Nachwuchs, Selbständigkeit, Heirat, Rente, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc.) jemanden zum Tarifwechsel zwingt.
  2. Unsaubere Formulierungen streichen
    Einige Anbieter formulieren den Beratungsauftrag so, dass Sie auch für Tarife zahlen müssen, die Sie gar nicht angeboten bekamen. Die Anbieter beschreiben ihre Arbeit mit "Tarife recherchiert". Wenn ein Tarif im Laufe der Zeit genutzt wurde, der recherchiert wurde, entstehen Kosten.
  3. Keine Kontaktaufnahme zum Versicherer
    Vergleichsangebote (alter und neuer Tarif) sollten ohne Kontaktaufnahme zum Versicherer erstellt werden. Ein Tarifwechsel stellt zwar keinen Nachteil dar, aber so kann der Vertreter/Versicherer überprüft werden, ohne dass dieser davon erfährt.
  4. Anbieter mit Sitz in Deutschland wählen
    Wie in fast jedem Bereich operieren Callcenter aus dem Ausland, die versuchen, per Kaltakquise Kunden zu werben. Telefonische Beratung ist heutzutage wichtig und spart Zeit. Trotzdem sollte überprüft werden, wer der Anbieter ist. Wenn ein Anbieter unaufgefordert anruft und eine Dienstleistung im PKV-Bereich anbietet, ist Kaltakquise im Spiel. Kaltakquise ist verboten. Wenn per Erstanruf interessante Optionen angeboten werden, ist es am besten, im Internet nach deutschen Anbietern zu recherchieren.
    Merkmale für eine Tätigkeit aus Deutschland sind: guter Internetauftritt, gute Umgangsformen und keine telefonische Erstkontaktaufnahme ohne Ihre Einwilligung.
    Falls es doch mal zu Differenzen aus der Beratung kommt, können nur deutsche Anbieter belangt werden.
  5. Datenschutz-Zertifikate verlangen
    Es geht immerhin um den Krankenversicherungsschutz. Solche Daten sollten vertraulich behandelt werden und nicht mehr als nötig in den Umlauf geraten.
  6. Auf Echtzeit-Referenzen achten
    Kann der Anbieter beweisen, erfolgreich seit vielen Jahren am Markt zu sein? Referenzen sollten immer über Jahre angesammelt sein. Dies zeugt von Echtzeit-Referenzen der Kunden. Dabei kann sich auch mal eine kritische Referenz einschleichen, dies zeugt von Echtheit. Man kann viele, aber doch nicht alle Mandanten glücklich machen. Sinkt das Bewertungsergebnis unter 75 Prozent, sollte dies hellhörig machen. Wer 100 positive Referenzen hat, welche alle in einem kurzen Zeitraum gesammelt wurden, hat sicher falsche Referenzen im Gepäck. Oder das Unternehmen schönt künstlich die Ergebnisse.

Fallstricke des Tarifwechselrechts

Es gibt fast 9 Mio. PKV-Versicherte, Schätzungen zu Folge wechseln 50.000 Kunden pro Jahr den Tarif bei Ihrem Anbieter. Fast alle Kunden haben sich privat versichert, weil es günstiger war als die gesetzliche Alternative. Es ist wichtig, Tarife genau zu betrachten und einen PKV-Vertrag immer langfristig zu planen. Erfahrungsgemäß treten bei einem Tarifwechsel folgende Schwierigkeiten auf:

  • Versicherer entwickeln alle drei bis fünf Jahre neue Tarife. Dies führt zu einer enormen Anzahl an PKV-Tarifen. Insgesamt gibt es ca. 16.000 Tarife und Tarifkombinationen. Problem: Kaum ein Versicherer zeigt diese Tarife in aller Ausführlichkeit an. Manche Versicherer versagen komplett beim Vergleich von Tarifen. Das Problem bei Versicherungen ist, dass Vergleiche oft nur oberflächlich dargestellt werden und im Kleingedruckten der Hinweis auf die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) zu finden ist.

Es ist nicht wichtig, was Sie versichert haben, sondern vielmehr, was Sie nicht versichert haben.

  • Jüngere Tarifgenerationen sind häufig an den medizinischen Fortschritt angepasst. Immer wenn sich Leistungen verbessern, darf der Versicherer den Tarifwechsel erschweren. Nicht selten werden dabei Erkrankungen in die Waagschale geworfen, die schon seit Jahren nicht mehr bestehen. Es gilt genau zu prüfen, ob jede Diagnose eine Relevanz zum Tarifwechsel hat.
  • Der Versicherer erschwert den Tarifwechsel mit einem Zuschlag. Dieser Zuschlag wird für bestimmte Leistungsverbesserungen berechnet. Nur wenige Versicherer bieten ohne Aufforderung einen Verzicht auf Leistungsverbesserungen (Mehrleistungsverzicht) an. Dieser Ausschluss von der Mehrleistung verhindert einen Zuschlag.
  • Versicherungsvertreter sind nur selten im Tarifwechselrecht ausgebildet. Eher im Gegenteil: Versicherer schulen Vertreter darauf, die Vorteile zu präsentieren. Ein Vertrag hat niemals nur Vorteile, sondern immer auch eine Reihe Nachteile. Deshalb genügt es nicht, nur den Gesetzestext zu kennen. Es muss zusätzlich Know-how in der Tarifanalyse und im Leistungsvergleich bestehen. Deshalb arbeiten professionelle Anbieter mit eigener Software unabhängig vom Versicherer. Es ist nicht wichtig, was Sie versichert haben, sondern vielmehr, was Sie nicht versichert haben. Eine vertragliche Schwachstellenanalyse ist die Grundlage für eine nachhaltige Entscheidung.
  • Tarifwechsel können sich über Monate hinziehen. Das liegt daran, dass Versicherer primär auf die Interessen für Neukunden ausgelegt sind. Bestandskunden werden häufig mit geringerer Priorität eingestuft. Neukunden müssen gesund sein und bringen damit frisches Geld. Ältere Kunden sind krank und verursachen Kosten. Diese starke Fixierung auf Neukunden führt häufig zu Unzufriedenheit langjähriger Kunden. Deshalb gilt es, eine gewisse Ausdauer an den Tag zu legen und sich nicht durch den Versicherer verunsichern zu lassen.
  • Kunden sind verunsichert von ellenlangen Schreiben ihres Versicherers. Der Versicherer weiß ganz genau, dass fast niemand solche Schreiben liest, ist aber gesetzlich gehalten, alle relevanten Unterlagen mitzusenden. Aber er weiß auch, dass nur wenige Kunden etwas ändern, wenn sie es nicht verstehen. Suchen Sie sich einen Spezialisten für solche Fälle. Es wird sich lohnen.

Warum lohnen sich Tarifwechselprüfungen immer?

Es ist ja nicht gesagt, dass nur weil Sie einen Tarifwechsel prüfen, Sie tatsächlich auch den Tarif wechseln. Angenommen Sie wechseln den Tarif nicht, dann liegt das vielleicht daran, dass Sie bereits den besten Tarif bei Ihrem Versicherer haben. Aber in diesem Fall haben Sie eine Gewissheit erhalten. Vertrauen ist immer gut, Kontrolle besser.

Die Top 5 PKV-Tricks für günstige Beiträge

PKV-Verträge sind Verträge, die umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Sie sollten Ihre Möglichkeiten kennen und auch nutzen. Tatsächlich sind PKV-Verträge viel komplizierter, als man Ihnen zum Vertragsabschluss versprochen hat.

  1. Nicht den Versicherer wechseln, sondern den Tarif.
    Alle Versicherer kochen nur mit Wasser. Einfach gesagt gibt es in der Regel bei allen Versicherern die gleichen Leistungen.
  2. Prüfen, wie hoch der Nachlass bei Jahreszahlung ist.
    Viele Versicherer geben einen Nachlass, wenn der Beitrag jährlich entrichtet wird. Ein Nachlass von jährlich drei Prozent ist besser als ein Festgeldkonto mit 0,9 Prozent Zinsen.
  3. Sie können maximal 2,5 Jahresbeiträge im Voraus zahlen.
    Wenn Sie noch weitere Versicherungen haben (Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) können Sie so zusätzlich zu den PKV-Beiträgen noch die BU-Beiträge absetzen.
  4. Beitragsentlastungstarife für das Rentenalter hinzuversichern.
    Wer einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhält, kann diesen nutzen, um den PKV-Beitrag im Rentenalter günstig zu refinanzieren.
  5. Überflüssige Leistungen entfernen.
    Es gibt auch viele überflüssige Leistungen in der PKV. Manche Rechte können doppelt abgesichert werden und könnten auch entfernt werden. ACHTUNG: Einmal entfernte Leistungen können unter Umständen nie wieder nochmals versichert werden.
Autorin

Anja Glorius

Anja Döring fasziniert an ihrer Arbeit, dass der Kunde den maximalen Nutzen bei seiner individuellen Beratung erhält. Sie ist zertifizierte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen.
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