23. Dezember 2016
EuGH: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Bereits 2014 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die von der europäischen Richtlinie vorgesehene anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit den Europäischen Grundrechten vereinbar sei. Die Richtlinie wurde gekippt. Nun hat der EuGH erneut ein weiteres Grundsatzurteil über die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Danach dürfen die Europäischen Mitgliedstaaten keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung festlegen. Weiter legt der EuGH fest, dass eine Verwendung von Vorratsdaten nur zur Bekämpfung schwerer, nicht aber bereits zur Bekämpfung einfacher Kriminaltiät legitim ist. Des Weiteren soll der Zugang zu Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden.
"Die luxemburgischen Richter haben ihre Chance einer weiteren Grundsatzentscheidung genutzt: Die Mitgliedstaaten dürfen keine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung festlegen. Damit sehen wir unsere wiederholt geäußerten Bedenken bestätigt", sagt Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
Abzuwarten bleibt, ob das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in seinen konkreten Ausgestaltungen den streng materiellen und prozeduralen Anforderungen des EuGH genügt. Nach dem EuGH-Urteil kommt es jetzt auf die Beurteilung der konkreten Ausgestaltung und Modalitäten der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den einzelnen Mitgliedsstaaten an. "Wir brauchen jetzt dringend ein Moratorium, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr ein europa- und verfassungsrechtswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen", so Süme.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker hält in ihrer offiziellen Stellungnahme dagegen an der Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung fest: "Die Speicherung der Verbindungsdaten ist insbesondere in der heutigen Zeit für Polizei und Strafermittler ein sehr wichtiges Aufklärungsinstrument. Gerade der entsetzliche Terroranschlag in Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen. Mit der Vorratsdatenspeicherung können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat erheblich erleichtert werden." Die CDU/CSU-Bundesfraktion geht davon aus, dass die deutsche Regelung den Vorgaben des EuGH entspricht. Der Zugriff auf Verbindungsdaten gelte in Deutschland nur für schwere Straftaten und stehe unter einem Richtervorbehalt. Es gebe es nur sehr kurze Fristen und bestimmte Berufsgruppen seien ausgenommen. "Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein, müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dringend überprüfen. Der Staat muss in der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen", so Winkelmeier-Becker.
LB
Sie möchten zukünftig per Newsletter der Informatik Aktuell informiert werden? Hier können Sie sich anmelden.