Drohnen als Warenlieferant
Laut einer aktuellen Befragung des Digitalverbands Bitkom, könnten Drohnen in der Logistik bald alltäglich sein. Für die Umfrage wurden 994 Verbraucher zu ihrem Interesse an Logistik-Drohnen befragt. Insgesamt 43 Prozent sind offen für eine Warenlieferung per Drohne: 13 Prozent der Befragten würden sich auf jeden Fall für diese Versandart entscheiden, 30 Prozent können es sich vorstellen. Noch stärker ist die Nachfrage nach dem Versand eiliger Medikamente per Drohne. 24 Prozent würden sich eilige Medikamente per Drohne zusenden lassen, 21 Prozent können es sich vorstellen. Damit haben insgesamt 45 Prozent der Befragten Interesse an Arzneimittel-Drohnen. Große Logistikunternehmen testen zur Zeit die neue Versandart. "Drohnen können die Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen und damit den Service auf ein ganz neues Niveau heben", sagt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom. "In Zukunft wird es üblich sein, dass wir beim Online-Kauf auch Drohnen als Lieferart auswählen können." Über den Versand hinaus, könnten Drohnen zur Sicherung von öffentlichen Großveranstaltungen, Kontrollen in der Landwirtschaft oder zur Begutachtung von schwer zugänglichem Gelände genutzt werden, z.B. nach einem Erdbeben.
Auch im privaten Bereich können Drohnen nützlich sein: "Qualitativ hochwertige, einfach zu bedienende Drohnen sind schon heute zu günstigen Preisen erhältlich und daher auch hochattraktiv für Privatleute, die zum Beispiel ihr Hausdach kontrollieren oder ihr Grundstück für den Verkauf abfotografieren wollen", so Rohleder. Für den privaten Flug mit der Drohne ist kein Führerschein nötig, allerdings sollte man sich vor der Nutzung gründlich informieren, ob bzw. zu welchen Bedingungen das Fliegen erlaubt ist. Je nach Gewicht der Drohne, Flugort, Flughöhe und Zweck des Flugs, kann eine Genehmigung der Behörden erforderlich sein. Auf dem eigenen Grundstück darf die Drohne fliegen, solange sie weniger als 5 Kilo wiegt, eine Aufstiegshöhe von unter 30 Metern hat und das Grundstück nicht in einer Flugverbotszone liegt. Auch ein Flug auf Modellflugplätzen ist meist problemlos möglich. Verboten bzw. streng reglementiert ist die private Nutzung der Drohne im Umkreis von Flughäfen, Menschenansammlungen, Kraftwerken, militärischen Objekten und Krankenhäusern. Auch über die Versicherungslage sollten sich Drohnenbesitzer informieren. In den meisten Fällen reicht die private Haftpflichtversicherung für einen Drohnen-Betrieb nicht aus, eine Zusatzversicherung ist nötig. Im Falle einer Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Menschen müssen die Persönlichkeitsrechte beachtet werden.
Weitere Informationen zum Einsatz von Drohnen finden Sie bei der Deutschen Flugsicherung oder in diesem Infoblatt.
Die gesetzlichen Regelungen für einen Drohnen-Flug werden zur Zeit vom Bundesverkehrsministerium überarbeitet. Informationen dazu finden Sie hier.
LB
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