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26. April 2017

Bundesdatenschutzgesetz wird an EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst

Am morgigen Donnerstag will der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz (DSAnpUG-EU) verabschieden. Deutschland wird mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz zum europaweiten Vorreiter im Hinblick auf die Anpassung der Gesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Datenverarbeitende Unternehmen sollten sich laut Digitalverband Bitkom dringend mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen, da das neue Gesetz recht bald (Übergangsfrist bis 25. Mai 2018) in Kraft treten wird und dann deutlich höhere Strafen für Verstöße verhängt werden könnten. "Es gibt also keinen Grund für Unternehmen, noch länger mit der Anpassung ihrer Verträge und Prozesse an die Datenschutz-Grundverordnung zu warten", sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. Die Neustrukturierung des Datenschutzrechts ist damit aber noch nicht beendet. Es müssen auch in Zukunft noch einige spezialgesetzliche Regelungen sowie Länderregelungen zum Datenschutz angepasst werden. Zudem wird in Brüssel bereits die E-Privacy-Verordnung verhandelt, welche zusätzliche Regeln für Kommunikationsdaten enthalten soll. EIS

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