01. Februar 2017
Deutsches Datenschutzrecht: Bundeskabinett beschließt Anpassung an EU
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, nach welchem das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden soll. Das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz soll Teile der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisieren und ergänzen und wird jetzt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten.
Der Digitalverband Bitkom hat zu diesem Anlass darauf hingewiesen, dass die Öffnungsklauseln in der EU-Verordnung nicht dazu genutzt werden sollten, die Regelungen aufzublähen und damit die angestrebte und mögliche europaweite Harmonisierung der Datenschutzgesetzgebung zu verhindern. "Eine mühsam errungene europaweite Regelung, die durch nationale Alleingänge wieder zum Flickenteppich wird, wäre ein Rückschlag in der Datenschutzgesetzgebung", sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. Ausdrücklich begrüßt wird vom Digitalverband, dass bei dem vorliegenden Gesetzentwurf bereits auf bestehende Bedenken eingegangen wurde und so teilweise parallele Vorschriften in Datenschutz-Grundverordnung und deutscher Gesetzgebung weggefallen sind. An einigen Stellen soll es jedoch noch Überschneidungen oder stark national geprägte Ergänzungen geben. "Für europaweit tätige Unternehmen sind einheitliche Regelungen notwendig, zudem sorgen sie für internationale Wettbewerbsgleichheit", so Dehmel.
Der Digitalverband hält nur einige wenige Ausnahmen im Anpassungs- und Umsetzungsgesetz für notwendig, um die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu konkretisieren und für die Unternehmen nutzbar zu machen. Dies betrifft z.B. eine Einschränkung des Rechts auf Löschung, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung nicht explizit vorsieht. Besonders in komplexen Datenbanken könnte das Löschen einzelner Datensätze oder sogar nur von Teilen dieser Datensätze dazu führen, dass die Struktur der Datenbank gefährdet oder sie insgesamt unbrauchbar wird - also auch Daten, die von der Löschung eigentlich nicht betroffen sind. "An dieser Stelle ist eine nationale Regelung, die dem bisherigen strengen Bundesdatenschutzgesetz entspricht, sinnvoll, notwendig und im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern", so Dehmel.
Nach Meinung des Bitkom, fehlt auch eine Diskussion über ein sinnvolles Mindestalter, ab dem man in die Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft einwilligen kann. Beispielweise um Social-Media-Dienste zu verwenden oder sich auf Plattformen anzumelden. Diese Altersgrenze sei mit 16 Jahren deutlich zu hoch angesetzt und könnte von den deutschen Gesetzgebern auf 13 Jahre gesenkt werden. Bisher gibt es in Deutschland kein solches Mindestalter. "Der Zugang zu digitalen Informations- und Bildungsangeboten gehört zu den grundlegenden Rechten von jungen Menschen. Dieser Zugang darf nicht mit Verweis auf den Datenschutz unnötig behindert werden", sagt Dehmel. "Gleichzeitig brauchen wir hier europaweit Einigkeit, damit Anbieter solcher Dienste nicht für jedes Land Anpassungen vornehmen müssen."
LB
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