Über unsMediaKontaktImpressum
01. Januar 2017

Digitale Welt: Das ändert sich in 2017

Das neue Jahr bringt viele Neuerungen für die digitale Welt. Der Digitalverband Bitkom fasst die wichtigsten Änderungen für Verbraucher, Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen im Jahr 2017 zusammen. Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen 
Ab dem 1. April 2017 treten die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Das sieht vor, die Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Weiter sollen die Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. 

Die Digitalbranche sieht die Begrenzung auf 18 Monate problematisch, da komplexe IT-Projekte in der Regel länger dauern. IT-Dienstleister sind künftig verpflichtet, das Personal nach Ablauf der Frist auszutauschen - auch wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen ist. Zudem führt das Gesetz bei Werk- und Dienstverträgen zu Rechtsunsicherheit, denn es gibt mittlerweile neue Formen der Projektarbeit, die das klassische Vertrags- und Arbeitsrecht nicht mehr abbilden kann. So werden Werk- und Dienstverträge häufig als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet und streng sanktioniert. Die Digitalwirtschaft befürchtet, dass innovative Modelle, wie das sogenannte agile Projektmanagement bei der Software-Entwicklung ("Scrum"), künftig verhindert werden. Laut Bitkom sollte für die Digitalbranche deshalb eine verbindliche Ausnahmeregelung geschaffen werden. Keine Roaming-Gebühren mehr
Die Roaming-Gebühren werden innerhalb der EU abgeschafft. Damit zahlen Europäer ab dem 15. Juni 2017 für Handygespräche im EU-Ausland denselben Preis wie für Handygespräche Zuhause. Offen ist noch, ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel). Dadurch soll ein Missbrauch verhindert werden, z.B. durch den dauerhaften Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland.  Internetverträge werden transparenter 
Durch die vor Kurzem verabschiedete Transparenz-Verordnung, sollen ab Mitte des Jahres Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter werden. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen. Auch sollen sich Verbrauchen in Zukunft in den Produktinformationsblättern schnell über alle wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Die monatliche Rechnung soll in Zukunft auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist sowie den letzten Kalendertag beinhalten, an dem eine Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden.  Umstieg auf DVB-T2
Die TV-Übertragungstechnik DVB-T wird ab dem 29. März 2017 in allen größeren Ballungsgebieten Deutschlands abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann in hochauflösender Qualität über den neuen Standard DVB-T2 übertragen. Hintergrund ist, dass DVB-T2 weniger Übertragungsspektrum benötigt. Dadurch können die frei werdenden Funkfrequenzen für das mobile Internet genutzt werden, welches wiederum den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen soll.  Wer auch noch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Geräte die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Dann ist eine Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers notwendig. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie Pro7, RTL oder Sat1 zukünftig kostenpflichtig. Verbraucher sollen jährlich 69 Euro pro Gerät zahlen.  Steuerbescheid per Computer 
Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt: Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Steuerpflichtige müssen ab 2017 keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.  Neue Regeln für Website-Betreiber
Durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 verpflichtet, auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Selbst wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.  E-Health: Online-Videosprechstunde für Patienten
In 2017 schreitet der Roll-out der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das soll Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen. Elektro-Mobilität steuerlich noch mehr gefördert
Elektrofahrzeuge sind bereits jetzt in den ersten zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit. Außerdem gibt es für die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen steuerliche Vergünstigungen. Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden nun auch die vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers von der Einkommenssteuer befreit. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zeitweise privat nutzt. Auch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu übernehmen. Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020. WLAN in ICE-Zügen der Deutschen Bahn 
Ab 2017 gibt es für ICE-Bahnfahrer einen neuen Service: Die Deutsche Bahn bietet ihr ICE-WLAN auch in der 2. Klasse kostenfrei an. Das Datenvolumen ist dabei pro Fahrgast auf 200 MB pro Tag beschränkt, danach wird die Datenrate gedrosselt. Das Übertragungstempo soll bei knapp einem Megabit pro Sekunde liegen. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt. LB

Sie möchten zukünftig per Newsletter der Informatik Aktuell informiert werden? Hier können Sie sich anmelden.