Schub für Breitbandausbau
Fragen und Antworten zur Frequenzauktion
Was wird versteigert?Die Bundesnetzagentur versteigert ein Frequenzpaket im Umfang von insgesamt 270 MHz. Darunter sind Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 Megahertz. Die Lizenzen aus den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz bildeten die Grundlage für die heutigen Mobilfunknetze, das heißt, sie wurden bisher vor allem für Sprachtelefonie genutzt. Allerdings laufen die Nutzungsrechte Ende 2016 aus, weshalb das Spektrum neu vergeben wird. Dann sollen diese Frequenzen auch für breitbandige Internetanschlüsse zur Verfügung stehen. Die Frequenzen im 700-MHz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen, das sogenannte DVB-T, genutzt. Der Nachfolgestandard DVB-T 2 benötigt weniger Übertragungsspektrum, sodass Frequenzen für mobiles Breitband frei werden – die sogenannte Digitale Dividende II.Wie sollen die 700-MHz-Frequenzen genutzt werden?
Die 700-MHz-Frequenzen sollen vor allem für den mobilen Breitbandausbau im ländlichen Raum genutzt werden. Dort gibt es anders als in den meisten Ballungsräumen noch vielerorts weiße Flecken, das heißt unterversorgte Gebiete. Die 700-MHz-Frequenzen eignen sich hierfür besonders gut aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften. Je geringer die Frequenz, desto größer die Ausbreitung, das heißt, die Netzbetreiber können mit relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet in bislang wenig erschlossene Regionen bringen.Wie wird sichergestellt, dass die Frequenzen für den Breitbandausbau eingesetzt werden?
Nach einem Beschluss des Beirats der Bundesnetzagentur müssen die Netzbetreiber nach Zuteilung der Frequenzen dafür sorgen, dass innerhalb von drei Jahren deutschlandweit 98 Prozent der Haushalte mit mobilem Breitband versorgt sind. Je Bundesland soll eine Mindestabdeckung von 97 Prozent gewährleistet werden. Pro Funkzelle ist eine Mindestbandbreite von 50 Mbit pro Sekunde vorgesehen. Wer bietet mit?
Die Bundesnetzagentur hat drei Unternehmen zur Versteigerung zugelassen: die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, die Telekom Deutschland GmbH, die Vodafone GmbH. Entscheidend für die Zulassung war, ob die Voraussetzungen gemäß dem Telekommunikationsgesetz (§ 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4) erfüllt sind. Dazu zählen zum Beispiel fachliche Voraussetzungen für den Ausbau sowie ein Frequenznutzungskonzept. Welche vergleichbare Auktion gab es in der Vergangenheit?
Die Versteigerung des Frequenzpakets aus der so genannten Digitalen Dividende endete 2010 und brachte fast 4,4 Milliarden Euro. Davon entfielen fast 3,6 Milliarden Euro auf die 800 MHz-Frequenzen. Damals waren Frequenzen, die früher für das analoge terrestrische Fernsehen oder vom Militär genutzt wurden, durch die Einführung des digitalen Fernsehstandards DVB-T für andere Zwecke freigeworden. Durch die Einführung des Nachfolgestandard DVB-T 2 kann nun ein weiteres Frequenzband für die Internetnutzung umgewidmet werden – die Digitale Dividende II.Wie lange dauert die Versteigerung und welcher Erlös wird erwartet?
Experten gehen davon aus, dass die Versteigerung mehrere Wochen dauern kann. Die Frage nach dem Erlös ist offen. Das Mindestgebot für einen Frequenzblock von 2 x 5 MHz (gepaart) wird auf 75 Millionen Euro in den Bereichen 700 MHz und 900 MHz sowie auf 37,5 Millionen Euro im Bereich 1800 MHz festgesetzt. Das Mindestgebot für einen Frequenzblock von 1 x 5 MHz (ungepaart) im Bereich 1,5 GHz beträgt 18,75 Millionen Euro.Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung?
Der Erlös aus der Frequenzversteigerung soll nach Abzug der Umstellungskosten zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden und vollständig in den Breitbandausbau beziehungsweise in die Digitalisierung fließen. Hierzu arbeiten Bund und Länder jeweils an Förderprogrammen. In Flächenländern, die tendenziell oft unterversorgt sind, wird voraussichtlich vor allem der Breitbandausbau gefördert. In Stadtstaaten, die bereits eine gute Breitbandabdeckung haben, werden andere Digitalisierungsprojekte gefördert, denkbar sind zum Beispiel Vorhaben zum Aufbau von W-LAN an Schulen.Wann werden die Frequenzen freigemacht?
Hierzu gibt es noch keine verbindliche Entscheidung. Die Rundfunksender haben noch Nutzungslizenzen bis 2025. Aus Sicht der Mobilfunkanbieter sollten die Frequenzen jedoch deutlich früher freigemacht werden. (AH)
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