Unbemerktes Abhören: Gesetz soll einheitliche Rechtslage bringen
Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit einem neuen Gesetzentwurf ePrivacy von Verbrauchern zu verbessern und die derzeitige Gesetzeslage rund um die DSGVO zu vereinheitlichen.
Standortbasierte Werbung, unbemerktes Abhören von Gesprächen oder das Aufnehmen von Bildern: Das Abgreifen von Daten und Eindringen in die Privatsphäre von Nutzern nimmt zu. Das Bundesministerium von Peter Altmaier (CDU) will nun stärker dagegen vorgehen. Laut einem geleakten Referentenentwurf, welcher Heise.de vorliegt, soll eine "Rechtsgrundlage für die rechtssichere und wirksame Einbindung von anerkannten Diensten zur Verwaltung persönlicher Informationen […] geschaffen werden." Das derzeitige Problem sei das Nebeneinanderexistieren der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diese Koexistenz führe zu Rechtsunsicherheiten bei den Verbrauchern. Das "Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz" (TTDSG) soll Abhilfe schaffen und verschiedene Bedingungen in einem "wirksamen und handhabungsfreundlichen" Rahmen zusammenfassen.
Klick, klick, Cookie
In Paragraph 9 "Einwilligung bei Endeinrichtungen" des geleakten Gesetzentwurfs rückt die allbekannte Abfrage nach den Cookies in den Fokus. Dort heißt es: "Das Speichern von Informationen auf Endeinrichtungen des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in seinen Endeinrichtungen des Endnutzers gespeichert sind, ist nur erlaubt", wenn der Endnutzer darüber im Einklang mit der DSGVO "informiert wurde und er eingewilligt hat". Der Vorgang gelte nicht, wenn das entsprechende Setzen von Cookies "technisch erforderlich ist", um eine Kommunikation elektronisch zu übermitteln oder um Telemedien bereitzustellen, "deren Inanspruchnahme vom Endnutzer gewünscht wird".
Um die Abfrage um Cookies einzudämmen oder lediglich zukünftig zu vereinfachen, sieht der Paragraph vor, dass "der Endnutzer […] die Einwilligung auch erklären [kann], in dem er eine dafür vorgesehene Einstellung seines Browsers oder eine andere Anwendung auswählt". Jedoch ist diese Klausel bereits in den grundlegenden ePrivacy-Richtlinien von 2009 (Erwägungsgrund 66 Satz 3) enthalten und zeigt seither kein wahrnehmbares Ergebnis.
Nicht nur Webcams im Visier
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs sieht vor, eigene Audio- und Bilddateien der Nutzer schützen zu wollen. Dabei liegt das Hauptaugenmerkt nicht nur auf Webcam, sondern auch auf Sprachassistenten wie Siri oder Alexa. Der Paragraph 7 "Missbrauch von Telekommunikationsanlagen" zeigt auf: "Ist der Nutzer selbst der Aufgenommene, muss er Kenntnis davon haben, dass die Telekommunikationsanlage Audio- oder Bilddateien an den Hersteller oder andere Unternehmen weiterleitet", heißt es dort. "Darüber hinaus muss er bestimmen können, was von ihm aufgenommen wird." Wenn der Nutzer teil eines solchen Kontext wird, müsste diese Aufnahmen "durch optische oder akustische Signale für einen arglosen Dritten deutlich erkennbar sein".
LG
Den vollständigen Referenzentwurf finden Sie hier.
Sie möchten zukünftig per Newsletter der Informatik Aktuell informiert werden? Hier können Sie sich anmelden.