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04. Februar 2015

BITKOM kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz

Der Digitalverband BITKOM hat das heute vom Bundeskabinett beschlossene Verbandsklagerecht beim Datenschutz scharf kritisiert. Die Verbraucherzentralen begrüßen dagegen die Änderungen.

Welche Daten wann und wo von welchen Unternehmen genutzt werden, ist für Nutzerinnen und Nutzer meist kaum ersichtlich. Sich vor Missbrauch zu schützen ist daher nicht einfach. Die Bundesregierung hat heute die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen. Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden, so dass beispielsweise auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verbraucherverbände abmahnen und klagen dürfen, wenn Unternehmen gegen Bestimmungen beim Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern verstoßen. Der Entwurf schließt aus Verbrauchersicht eine wichtige Regelungslücke zum Schutz von Nutzerdaten, besonders bei Werbung, der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Adress- und Datenhandel.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher online einkaufen, soziale Netzwerke nutzen oder ihr Smartphone nutzen, geben sie zahlreiche persönliche Daten preis. Unternehmen sammeln häufig mehr Daten als nötig und verwenden diese für andere Zwecke. Der einzelne Verbraucher scheint machtlos gegen diese Sammelkultur. Häufig scheut er Kosten und Mühe, seine Rechte vor Gericht einzufordern.

BITKOM kritisiert das neue Recht

„Ein starker Datenschutz ist wichtig, aber das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme als dass es den Verbrauchern tatsächlich nützt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Anders als in anderen Bereichen gebe es mit den Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Bundesländern bereits Instanzen, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. „Die Datenschutzbeauftragten ermitteln, wenn sie Hinweise oder Beschwerden von Verbrauchern erhalten, und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“, sagte Kempf. Mit dem Aufbau paralleler Strukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten geschwächt. Zudem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Kempf: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Rechtswege gibt.“

Aus Sicht des BITKOM wird das deutsche Verbandsklagerecht weit über die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung hinausgehen. Damit würde das neue deutsche Recht gegen die angestrebte Harmonisierung in der EU verstoßen. „Die nationale Regelung wird nur so lange gelten, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt“, sagte Kempf. Zudem warnt BITKOM vor einem Missbrauch des neuen Gesetzes. So bestehe die Gefahr, dass Verbandsklagen dazu genutzt werden, einzelne Unternehmen zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Kempf: „Klagen die Verbraucherschützer öffentlichkeitswirksam gegen ein Unternehmen, ist die Rufschädigung enorm, auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.“

Positiv wertet der BITKOM, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes im Vergleich zu früheren Überlegungen eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Klagen sind dagegen nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Generell hält der BITKOM statt neuer Klagemöglichkeiten eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Die Datenschutzaufsicht kann mit den wachsenden Anforderungen im Zuge der digitalen Entwicklung kaum mithalten“, sagte Kempf. „Gerade mit Blick auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und deren Umsetzung in Deutschland brauchen wir handlungsfähige Datenschutzbeauftragte.“

Verbraucherzentrale freut sich über Datenschutz

Ganz anders als der Branchenverband BITKOM sehen das die Verbraucherzentralen.  „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so Klaus Müller.  

Der vzbv bewertet den Ansatz der Gesetzesnovelle einer nicht abschließenden Regelung grundsätzlich positiv. Der Gesetzentwurf umfasst auch Verstöße, bei denen Unternehmen Daten ohne Angabe eines bestimmten Zwecks unzulässig erheben oder speichern. So lässt der Entwurf damit Spielraum für Klagen bei Verstößen, die heute noch gar nicht vorstellbar sind – etwa durch neue Erhebungsmethoden oder Geschäftspraktiken.

Laut Gesetz wird es eine gesetzliche Anhörungspflicht der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Unterlassungsverfahren geben. Das sieht der vzbv als große Chance, vor allem gegenüber Internetgiganten gemeinsam mit den Behörden zu agieren und so effektiver für die Einhaltung geltender Verbraucher- und Datenschutzvorschriften zu sorgen.

Die Erweiterung der Verbandsklagebefugnis auf den Verbraucherdatenschutz ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Der Gesetzentwurf geht nun in den parlamentarischen Prozess.

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