IT-Selbständige – Gesetzesänderung zur sogenannten Scheinselbständigkeit
Sind Sie selbständig? Dann sind Sie womöglich von den geplanten Gesetzesänderungen betroffen. Der Referentenentwurf zu §611a BGB des BMAS soll in wenigen Tagen, nämlich am 16. Februar 2016, dem Kabinett vorgestellt werden. Für viele IT-Selbständige könnte diese Gesetzesänderung das Ende Ihrer freien Tätigkeit bedeuten.
Dr. Benno Grunewald stellte im Dezember 2015 in seinem Artikel eine Übersicht der Details des Referentenentwurfs zu §611a BGB des BMAS vor. Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen auch und vor allem IT-Freelancer und könnte diese künftig als Scheinselbständige verorten. Das wäre das Aus für viele IT-Selbständige.
Peter Monien - Vorstandsmitglied bei 4freelance, einer Genossenschaft von Freelancern in der IT - meint, wem der Ernst der Lage noch nicht bewusst sei, der könne sich beispielsweise über seinen Artikel "Gefährdung des Modells Freelancer durch den Referentenentwurf zu §611a BGB" zum aktuellen Entwurf informieren.
Berufsverbände der IT-Selbständigen wie der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. (DBITS) und Genossenschaften von IT-Freelancern sehen den gesamten Berufsstand gefährdet. Bereits vergangene Woche riefen sie dazu auf, Bundestagsabgeordnete beispielsweise über Abgeordnetenwach über die Auswirkungen auf die eigene Situation zu informieren.
Verbände und Genossenschaften rufen aktuell dazu auf, jetzt zu handeln. So sollten IT-Selbständige sich über die Auswirkungen auf die eigene Situation informieren.
Weitere Informationen zum neuen Gesetz
- Scheinselbständigkeit: Die neuen geplanten gesetzlichen Kriterien, eine Übersicht der geplanten Gesetzesänderungen von Dr. jur. Benno Grunewald
- Ein Gespenst namens Scheinselbständigkeit
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